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Mehr Sicherheit für Kinder:
- Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder, wenn sie kleiner sind als 150 Zentimeter, bis zwölfjährig mit geprüften und gekennzeichneten Kinderrückhaltevorrichtungen gesichert werden. Bisher lag diese Altersgrenze bei sieben Jahren. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale nötig. Ältere oder grössere Personen müssen sich mit den normalen Gurten sichern.
Die Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen (Economic Commission for Europe; UN-ECE, Nr. 44). Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung „03“ (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 oder 02 dürfen somit ab dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.
- Wer einen Schulbus-Dienst betreibt, muss künftig dafür besorgt sein, dass die Kinder noch besser geschützt sind. Ab 1. August 2012 müssen neue Schulbusse ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten wie Personenwagen. Das bedeutet, dass entweder - wie in Personenwagen - geprüfte Kindersitze verwendet werden, oder dass der Bus eigentliche Kindersitze aufweist, die den gleichen Schutz bieten. Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse dürfen weiter verwendet werden.
Chip-Tuning (ab 1. April 2010):
- Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen (so genanntes Chip-Tuning) benötigen neu eine Typengenehmigung. Wer Änderungen ohne diese Bewilligung durch das vom ASTRA beauftragte DTC (Dynamic Test Center in Vauffelin), an Motorfahrzeugen vornimmt oder öffentlich anbietet, macht sich strafbar. Diese Massnahme stellt sicher, dass Fahrzeuge auch nach einem Chip-Tuning verkehrs- und betriebssicher sind und sämtliche Vorschriften betreffend Lärm und Abgas einhalten.
Rückrufaktionen direkt durch das ASTRA (ab 1. April 2010):
- Neu soll das ASTRA bei gefährlichen Mängeln an Fahrzeugen die Möglichkeit erhalten, Rückrufaktionen zu lancieren, wenn der Hersteller oder der Importeur selber untätig bleibt, weil er z.B. finanziell nicht mehr in der Lage ist, eine Rückrufaktion durchzuführen oder das Geschäft aufgegeben hat..
Ladungssicherheit (ab 1. April 2010):
- Ladung, die während der Fahrt leicht abgeweht werden kann (z.B. Sand oder Stroh), muss künftig zumindest wirksam abgedeckt werden. Damit sollen die in der Vergangenheit aufgetretenen Verstopfungen im Strassenentwässerungssystem, Brandfälle mit Strohtransporten (z.B. durch weggeworfene Zigarettenkippen) sowie Verkehrsunfälle durch rutschige Fahrbahn wegen verlorener Ladung vermieden werden.
Achslasten (ab 1. April 2010):
- Neu werden Überschreitungen der zulässigen Achslasten bis 2 Prozent nicht mehr und bis zu 5 Prozent milder als heute bestraft. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Damit wird ein vom Parlament erteilter Auftrag erfüllt.