Unfalluntersuchung neu organisiert
Bern, 12.10.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Mitglieder der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) bestimmt und verschiedene Erlasse zur Tätigkeit der neuen Behördenkommission in Kraft gesetzt. Diese tritt am 1. November an die Stelle des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe (UUS).
Der Bundesrat hat heute André Piller zum Präsidenten der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) und Cornelia Appetito sowie Werner Bösch als weitere Mitglieder der Geschäftsleitung gewählt. In der Herbstsession 2010 hatte das Parlament das Luftfahrtgesetz revidiert und damit den Weg für eine Reorganisation der Unfalluntersuchungsbehörden freigegeben. Diese umfasst folgende Elemente:
- Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und die Untersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe (UUS) werden zusammengelegt.
- Geleitet wird die neue Einheit von einer ausserparlamentarischen Kommission. Diese wählt die Geschäftsstelle, welche die eigentlichen Untersuchungen durchführt, und kontrolliert die Untersuchungsberichte.
- Die Eidgenössische Flugunfallkommission (EFUK) wird aufgehoben.
Die Reorganisation dient folgenden Zielen:
- Die Zusammenlegung der beiden Unfalluntersuchungsstellen erleichtert den Austausch des Fachwissens und die Herstellung einer „unité de doctrine“ bei der Unfalluntersuchung.
- Der Status der Geschäftsleitung als Kommission betont ihre fachliche Unabhängigkeit von der Verwaltung.
- Bis anhin konnten die vom BFU verfassten Untersuchungsberichte von einer am Unfall beteiligten Partei zur Überprüfung an die EFUK weiter gezogen werden. Diese Qualitätskontrolle war wertvoll, hatte aber auch Nachteile: Sie erfolgte immer nur auf „Beschwerde“ hin und kostete Zeit, weil die EFUK praktisch ein neues Verfahren eröffnen musste. Deshalb hatte die holländische Firma NLR in ihrer Studie von 2006 über die Organisation der Aufsicht über die schweizerische Zivilluftfahrt u.a. empfohlen, die EFUK aufzuheben und stattdessen in der Untersuchungsbehörde selber eine durchgängige Qualitätskontrolle einzurichten. Mit der Schaffung der SUST kann diese Empfehlung jetzt umgesetzt werden.
Zusammen mit der Wahl der Geschäftsleitung konnte der Bundesrat nun auch jene Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes in Kraft setzen, welche die SUST betreffen. Das gleiche gilt für die zugehörigen Ausführungsbestimmungen, die der Bundesrat bereits am 23. März 2011 erlassen hatte.
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