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Die Arbeitsgruppe Zweitwohnungen hat insgesamt acht Organisationen eingeladen, sich zu den drängendsten Fragen zu äussern, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zum Zweitwohnungsbau stellen. Am 11. März hatten die Schweizer Stimmbürger und Stimmbürgerinnen der Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» knapp zugestimmt.
An ihrer ersten Sitzung vom 3. April 2012 bestimmte die vom Bundesamt für Raumentwicklung ARE geleitete Arbeitsgruppe als Schwerpunkte ihrer Tätigkeit den Begriff Zweitwohnung, die Übergangsbestimmungen sowie den Umgang mit den bestehenden Gebäuden in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsbestand von über 20 Prozent zu klären. Die Vertreter der eingeladenen Organisationen legten heute dar, welche Haltung sie dazu einnehmen. Sie forderten unter anderem, dass die Volksinitative im Einklang mit zentralen Verfassungsbestimmungen wie der Besitzstands- und Eigentumsgarantie für bestehende Erst- und Zweitwohnungen umgesetzt wird. Verlangt wurde ferner eine rasche Wiederherstellung der Planungs- und Rechtssicherheit. Die Frage, nach welchem Recht Baugesuche beurteilt werden sollen, war umstritten. Während sich die Natur- und Landschaftsschutzorganisationen den Empfehlungen des ARE anschlossen, die Behandlung neu eingereichter Baugesuche bis zum Vorliegen der neuen Verordnung zu sistieren, möchten die Wirtschaftsvertreter, dass Baubewilligungen bis Ende Jahr nach altem Recht erteilt werden können. Ferner sollen aus Sicht der angehörten Organisationen Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent auch künftig in gewissen Fällen, die im Rahmen der weiteren Arbeiten noch näher zu umschreiben sind, Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilen können.
Angehört wurden folgende Organisationen: Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, der Schweizer Hotelier-Verein, der Hauseigentümerverband Schweiz, der Schweizerische Baumeisterverband, der Verband Schweizerischer Kantonalbanken, die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, die Pro Natura sowie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Deren Überlegungen bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeiten.
Bis spätestens kurz nach den Sommerferien sollen die offenen Fragen soweit möglich in einer Verordnung geregelt werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich Ende April in Bern zur nächsten Sitzung. Die Vernehmlassungsvorlage sollte bereits Ende Mai / Anfang Juni 2012 vorliegen.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des ARE. Ihr gehören Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK), der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sowie ein Tourismusexperte der Universität St. Gallen und Vertreter des Bundesamts für Justiz (BJ), des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) an.