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Das Programm gegen Eisenbahnlärm ist ein Erfolg: Rund 170'000 Personen leiden dank der Umrüstung der schweizerischen Personen- und Güterwagen sowie dank Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern nicht mehr unter übermässigem Bahnlärm. Die Kosten für das bis Ende 2015 laufende Programm fallen deutlich tiefer aus als ursprünglich geplant. Rund 500 Millionen Franken des Lärmsanierungskredits werden nicht ausgeschöpft. Das Parlament hat entschieden, dieses Geld für eine weitere Verbesserung des Lärmschutzes einzusetzen. Deshalb hat der Bundesrat heute ein zusätzliches Massnahmenpaket in die Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und weiteren Kreisen geschickt. Profitieren sollen 50'000 zusätzliche Personen.
Das grösste verbleibende Lärmschutz-Potenzial besteht bei noch nicht lärmsanierten Güterwagen. Deshalb will der Bundesrat per 2020 neue Grenzwerte einführen. Die Schweizer Güterwagen werden bis zu diesem Zeitpunkt saniert sein. Mit den neuen Grenzwerten wird faktisch die Durchfahrt von ausländischen Güterwagen mit lärmigen Grauguss-Sohlen-Bremsen untersagt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Branche vorgängig reagiert und die Zahl durchfahrender Wagen mit Grauguss-Sohlen-Bremsen in den nächsten Jahren deutlich zurückgeht. Die Schweiz hat die EU im Rahmen des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen bereits über ihre Pläne informiert. Parallel zur Vernehmlassung in der Schweiz wird die formelle Notifikation gegenüber EU und WTO durchgeführt.
Weiter will der Bundesrat 76 Millionen Franken für lärmreduzierende Massnahmen an den Schienen - etwa für Schienenschallabsorber - einsetzen. Die Entwicklung, Erprobung und Zulassung von noch leiserem Rollmaterial und von lärmarmen Infrastrukturelementen will er mit rund 40 Millionen Franken fördern. Schliesslich sind auch 51 Millionen Franken vorgesehen, um Lücken bei Lärmschutzwänden zu schliessen und weitere Stahlbrücken zu sanieren.
Trotz dieser Massnahmen (alle mit Preisstand 1998) werden voraussichtlich rund 340 Mio. Franken des Kredits nicht beansprucht. Der Kredit wird aus Mitteln des Fonds für Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds) gespeist. Die nicht beanspruchten Gelder bleiben im Finöv-Fonds.