Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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Südanflüge auf Flughafen Basel-Mülhausen 2011: Nutzungsbedingungen eingehalten

Bern, 10.05.2012 - Die Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mühlhausen haben 2011 der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich entsprochen. Die beiden Luftfahrtbehörden stellen in ihrer gemeinsamen Analyse fest, dass die Nutzungsbedingungen für das Instrumentenlandesystem (ILS) der Südpiste 33 eingehalten worden sind. Der Anteil der Anflüge auf das ILS 33 betrug im vergangenen Jahr 4,8 Prozent. Unter Einbezug der Anflüge gemäss dem früheren Verfahren lagen die Südlandungen bei 6,2 Prozent.

Seit 2007 ist auf dem binationalen Flughafen Basel-Mühlhausen ein ILS für Anflüge auf die Südpiste 33 in Betrieb. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die französische Direction générale de l'aviation civile (DGAC) haben in einem Abkommen die Bedingungen für die Nutzung des Systems festgelegt. Südanflüge finden statt, wenn der Nordwind die kritische Stärke überschreitet und Landungen aus Norden nicht mehr zulässt. Der im Abkommen verankerte Wert für die Rückenwindkomponente, ab dem auf Südanflüge umgestellt werden muss, beträgt 5 Knoten (rund 9 Stundenkilometer). Die Vereinbarung sieht vor, dass die beiden Behörden jährlich einen Bericht über den Einsatz des ILS 33 vorlegen.

Der Bericht für das 2011 zeigt, dass der Anteil der Anflüge auf das ILS 33 von knapp 10 Prozent im Vorjahr auf 4,8 Prozent gesunken ist. Bedingt durch Sanierungsarbeiten an der Nord-Südpiste war das ILS jedoch nur während knapp zehn Monaten in Betrieb. Von Anfang Mai bis Anfang Juli erfolgten die Anflüge gemäss dem früheren Verfahren, bei dem die Piloten kurz vor der Landung eine Kurve nach Sicht fliegen mussten. Werden die mit diesem Verfahren durchgeführten Südanflüge hinzugezählt, erreicht der Anteil der Landungen 6,2 Prozent. Der Bericht enthält weiter Informationen über die Verteilung der Südanflüge auf Monate, Wochentage und Tagszeiten.

Das BAZL und die DGAC stellen fest, dass die Abläufe und Durchführung der Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mühlhausen 2011 wie in den Vorjahren dem zwischen den beiden Behörden geschlossenen Abkommen entsprachen.

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Bundesamt für Zivilluftfahrt
Internet: http://www.bazl.admin.ch
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Zusätzliche Verweise:


Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
info@gs-uvek.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/index.html?lang=de