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Der Stromverbrauch in der Schweiz hat sich in den letzten fünf Jahrzehnten mehr als verdreifacht, gleichzeitig hat der internationale Stromaustausch stetig zugenommen. Das alternde Stromnetz der Schweiz, welches zum Grossteil vor mehr als 40 Jahren erstellt wurde, gelangt deshalb schon heute regelmässig an seine Leistungsgrenzen. Künftig werden die Stromflüsse zwischen Kraftwerken und Steckdose komplexer: Immer mehr kleine, dezentrale Anlagen greifen auf das Netz zu. Das Zusammenspiel zwischen Produktion und Verbrauch muss trotz dieser zunehmenden Einspeisung von unregelmässig anfallendem Strom aus erneuerbaren Energien stabil gesteuert werden. Das ist nur möglich, wenn Übertragungsnetz und Verteilnetze rasch erneuert und ausgebaut werden. Der Bundesrat hat heute die wichtigsten Eckpunkte der Strategie Stromnetze festgelegt.
Beim Übertragungsnetz schätzt das Bundesamt für Energie (BFE) die Kosten der notwendigen Ausbauprojekte langfristig bis 2050 auf 2,3 bis 2,7 Milliarden Franken. Zusätzlich fallen bis 2030 rund 4 Milliarden Franken für die Erneuerung des Übertragungsnetzes an. Bei den Verteilnetzen geht das BFE bis 2050 infolge der zunehmenden dezentralen Einspeisungen von einem noch höheren Ausbaubedarf aus. Dieser bewegt sich je nach Szenario zwischen 3,9 und 12,6 Milliarden Franken. Diese Kosten könnten durch intelligente Steuerungen (z.B. bei der Spannungshaltung) reduziert werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Netzausbau (ohne Erneuerungsmassnahmen) bis 2050 somit auf 6,2 bis 15,3 Milliarden Franken.
Die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren sind aufgrund der bestehenden Gesetzgebung weitgehend ausgeschöpft. Im Rahmen der Arbeiten zur Strategie Stromnetze sollen daher weitere Massnahmen vertieft werden, die jedoch Änderungen der Gesetzgebung bedingen, insbesondere des Verfahrensrechts. Zwei Massnahmen sollen bereits in die für Ende Sommer 2012 geplante Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 einfliessen:
Da das Stromnetz eine Infrastruktur von nationalem Interesse darstellt, soll das Parlament Leitlinien zur Weiterentwicklung des Schweizer Stromnetzes erlassen. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu Funktionalität und Auslegung, zur internationale Anbindung, zur Beteiligung an den paneuropäischen „Strom-Autobahnen" (Electricity Highways / Supergrid), zur Interessenabwägung bei Projekten im Übertragungsnetz sowie zu intelligenten Netzen (Smart Grid).
Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen für die Netzplanung fest. Diese beruhen auf Angaben zur inländischen Erzeugung und zum Verbrauch sowie zum internationalen Austausch. Die Netzplanung wird in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren (Netz- und Kraftwerksbetreiber, ElCom, Kantone) erarbeitet.
Neben klaren Rahmenbedingungen und Planungsprozessen sind für den Aus- und Umbau der Netze auch geeignete wirtschaftliche Investitionsanreize erforderlich, insbesondere ein nachhaltiger Kapitalkostensatz (WACC). Die diesbezüglichen Arbeiten werden im Rahmen der Revision der Stromversorgungsverordnung weitergeführt.
Die Strategie Stromnetze wird weiter konkretisiert. Die neuen Verfahren und Aufgaben werden mit den involvierten Akteuren besprochen. In die Vernehmlassungsvorlage zur Energiestrategie 2050 von Ende Sommer 2012 sollen die Gesetzesentwürfe zu den Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung sowie Smart Metering/Smart Grids integriert werden. Über das detaillierte Konzept zur Strategie Stromnetze wird der Bundesrat Ende Sommer 2012 entscheiden.