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Die neue gesetzliche Grundlage gründet auf der Motion 07.3560 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N), die zur Erhöhung der Energieeffizienz eine Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes forderte.
Der revidierte Artikel 8 ermöglicht dem Bundesrat, direkt Energieverbrauchsvorschriften für Anlagen, Geräte und Fahrzeuge zu erlassen. Er orientiert sich dabei an den besten erhältlichen Technologien (Bestgeräte). Weiter kann der Bundesrat Anpassungen an neue internationale Verbrauchsstandards, insbesondere jene der EU, künftig effizient und zeitgerecht vornehmen. Wenn er dies als zielführend erachtet, kann der Bundesrat zudem weiterhin zuerst auf freiwillige Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft setzen.