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Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weiter Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.
Die Energieetikette wird vom UVEK jährlich (Stichtag: 31. Mai) dem neusten Stand der Technik angepasst, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt. Sie gelten ab dem 1. August 2012 mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2012.
Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller im letzten Jahr in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 159 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sinken Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen jedoch stetig ab, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 153 g/km liegt.