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Nach 30 Agglomerationsprogrammen der 1. Generation im Jahr 2007 gingen bis Ende Juni 2012 weitere 41 Agglomerationsprogramme der 2. Generation beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ein. An diesen Programmen sind 90 Prozent der Agglomerationen der Schweiz und damit 23 Kantone, rund 800 Städte und Gemeinden sowie verschiedene Gebietskörperschaften aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein beteiligt. In intensiver Zusammenarbeit über Gemein-de-, Kantons- und Landesgrenzen hinweg wurden dabei in den vergangenen Jahren Herausforderungen und Visionen, Strategien und Massnahmen für eine kohärente Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik erarbeitet. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die eingereichten Programme bis Mitte 2013 prüfen. Auf dieser Basis wird eine Vorlage über die Mitfinanzierung durch den Bund erarbeitet und danach in die Vernehmlassung gegeben. Im ersten Halbjahr 2014 wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft vorlegen. Anschliessend wird das Parlament über die Freigabe der im Infrastrukturfonds reservierten Bundesbeiträge für die nächste Finanzierungsperiode ab 2015 beraten.
Nur eine effiziente, effektive und vor allem eine vernetzte Raum- und Verkehrspolitik führt zu einer nachhaltigen Entwicklung unseres Landes. Daher findet sich dieser strategische Ansatz auch im tripartit erarbeiteten Raumkonzept Schweiz oder in der Agglomerationspolitik des Bundes wieder.
Einer der wichtigen Pfeiler der Agglomerationspolitik sind die Agglomerationsprogramme «Siedlung und Verkehr». Diese verfolgen als Hauptziel eine koordinierte Planung von Siedlung, Landschaft und Verkehr in urbanen Räumen. Dazu gehört auch die Abstimmung zwischen öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individualverkehr sowie Fuss- und Veloverkehr. Die Agglomerationsprogramme verlangen eine enge Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und teilweise auch mit den Regionen angrenzender Länder sowie eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung. Werden diese Ziele erreicht, finanziert der Bund - je nach Wirksamkeit und Dringlichkeit - Anteile von 30 bis 50 Prozent der Kosten von Verkehrsinfrastrukturvorhaben. Mit den Agglomerationsprogrammen der 1. und 2. Generation konnten innert weniger Jahren grosse Fortschritte erzielt werden: Kantone, Städte und Gemeinden leisteten einen gewaltigen Effort bezüglich Zusammenarbeit und koordinierter Planung. Etliche grosse sowie zahlreiche kleine Verkehrs- respektive Siedlungsmassnahmen wurden inzwischen realisiert.
Den im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 2. Generation eingereichten Anträgen zur Mitfinanzierung von Verkehrsmassnahmen kann der Bund bei weitem nicht im vollen Umfang entsprechen. Allein die Investitionskosten der Vorhaben von 1. und 2. Priorität, deren Baubeginn ab 2015 beziehungsweise 2019 vorgesehen ist, belaufen sich auf rund 20 Milliarden Franken. Die Beteiligung des Bundes beträgt maximal 50 Prozent, was 10 Milliarden Franken entspräche. Dieser Betrag übersteigt indes die verfügbaren Mittel um das Fünffache: Im Infrastrukturfonds, dessen Laufzeit 2027 endet, sind lediglich noch 1,9 Milliarden Franken für Agglomerationsprogramme reserviert. Diese Situation zwingt den Bund dazu, nur die dringendsten, wirksamsten und baureifen Projekte zu unterstützen.
Die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und Mobilität in der Schweiz dürfte dazu führen, dass der Bedarf an besseren Verkehrsinfrastrukturen vor allem in den Agglomerationen hoch bleiben wird. Auch die Mitfinanzierung durch den Bund wird zentral bleiben. Angesichts der steigenden Diskrepanz zwischen dem ausgewiesenen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Mitteln wird der Bund seine Überlegungen intensivieren, wie die Mitfinanzierung weiterzuentwickeln ist. Die Agglomerationsprogramme als wichtiges Instrument einer kohärenten Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik sollen langfristig gesichert werden, da sie zur wirtschaftlichen Attraktivität der Schweiz beitragen.