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Am 17. Dezember 2010 hat das Parlament das neue Postgesetz und das neue Postorganisationsgesetz verabschiedet. Der Bundesrat wurde mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragt. Als Folge davon hat er die Postverordnung verabschiedet und die Mitglieder der neu geschaffenen Regulationsbehörde im Postmarkt (PostCom) gewählt.
Die Verordnung enthält insbesondere Ausführungsbestimmungen zu folgenden Punkten:
Das mit Beschluss vom 18. Januar 2012 eröffnete Vernehmlassungsverfahren zur Postverordnung dauerte bis zum 23. April 2012. Die Ergebnisse liegen vor. Der Ergebnisbericht ist auf der Homepage der Bundeskanzlei elektronisch zugänglich.
Der Vernehmlassungsentwurf wurde generell positiv aufgenommen. Kritische Bemerkungen gab es von einzelnen Verbänden der Wirtschaft. Die Vernehmlassungsteilnehmenden haben sich vor allem zu den Bestimmungen der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs geäussert. Zahlreiche Kommentare betrafen zudem die Presseförderung, das Meldeverfahren für Anbieterinnen von Postdiensten, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen, die Interoperabilität und das Quersubventionierungsverbot.
Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und beschlossen, das Postgesetz und die Postverordnung per 1. Oktober 2012 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig tritt auch das Postorganisationsgesetz in Kraft.
Damit die Tarifermässigungen der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse des Bundes ohne Unterbruch gewährt werden können, werden die Gesetzesbestimmungen über die Beiträge an die Presseförderung rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Der Bundesrat hat die Mitglieder der neuen Regulationsbehörde im Postmarkt (PostCom) gewählt. Zu ihrem Präsidenten bestimmte er den ehemaligen Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein.
Die PostCom wird mit dem Inkraftsetzen des neuen Postgesetzes und der Postverordnung per 1. Oktober 2012 eingesetzt. Der Bundesrat bestimmt ihre sechs Mitglieder sowie den Präsidenten. Die Aufgaben der PostCom bestehen darin, die Einhaltung der Marktordnung zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die Qualität der Grundversorgung mit Postdiensten den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zudem ist diese Kommission die Schlichtungsbehörde im Verfahren bei der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle bzw. einer Postagentur und entscheidet bei Streitigkeiten zwischen den Anbieterinnen von Postdiensten über den Zugang zu Postfachanlagen und den Austausch von Adressdaten. Die PostCom ersetzt die bisherige Postregulationsbehörde (PostReg).
Der Bundesrat hat folgenden Präsidenten, Vizepräsidenten und Mitglieder der PostCom gewählt:
Präsident
Hans Hollenstein, Dr. rer. pol, seit Sommer 2011 designierter Präsident der PostCom, ehemaliger Regierungsrat des Kantons Zürich
Vizepräsident
Georges Champoud, Ehemaliger Chef Führungsstab Post, CEO DPD, VD und SZ
Mitglieder
Federica De Rossa Gisimundo, Dr. iur., Rechtsanwältin, TI
Reto Müllhaupt, Geograf, VD
Robert Göx, Prof. Dr. rer. pol., Ordinarius für Unternehmensrechnung und Controlling Universität Fribourg, FR
Clemens Poltera, Wirtschaftsprüfer/Revisionsexperte, GR
Delphine Centlivres, lic. iur., Ehemalige Generalsekretärin "Fédération Romande des Consommateurs", VD