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Am 16. März 2012 hiess das Parlament das Bundesgesetz über den zweiten Teilschritt der Bahnreform 2 gut. Dieser umfasst zahlreiche Anpassungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, setzt der Bundesrat nun erste Bestimmungen in Kraft. Mit diesen will der Bund insbesondere das Schwarzfahren erschweren. Nachdem das Bundesgericht in der bisherigen Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung von Schwarzfahrern Lücken ausgemacht hatte, wird jetzt der Wortlaut des Personenbeförderungsgesetzes angepasst. Zudem können Personen ohne gültigen Fahrausweis künftig verpflichtet werden, sich über ihre Identität auszuweisen. Eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hierfür fehlte bislang. Damit soll verhindert werden, dass sich Schwarzfahrer der zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung durch Angabe eines falschen Namens entziehen können.
Die weitere Inkraftsetzung der Vorlage erfolgt gestaffelt in zwei Etappen: