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Der Bundesrat hat die konzessionsrechtliche Grundlage geschaffen, damit die SRG die digitale Versorgungslücke beheben und die Regionaljournale über DAB+ ausstrahlen kann. Im Dezember 2012 soll der Betrieb im Gebiet Zürich-Aargau-Schaffhausen-Glarus aufgenommen werden. Bis Mitte 2016 sollen sämtliche Teilgebiete mit den entsprechenden Programmen bedient sein.
Im vergangenen April hatte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) der SwissMediaCast AG (SMC) die Funkkonzession für ein neues DAB+-Sendernetz erteilt. Das Netz wird aus sieben regionalen Versorgungsgebieten in der Deutschschweiz bestehen. Das ermöglicht es sowohl der SRG als auch privaten Radiostationen, ihre Inhalte auf digitalem Weg an ein regionales Publikum zu richten.
Weiter hat der Bundesrat ermöglicht, dass die Kabelnetzbetreiber mittelfristig die analogen TV-Pflichtprogramme der SRG reduzieren und einen Übergang zu einer rein digitalen Verbreitung einleiten können. Für die Reduktion der privaten TV-Programme wurde die nötige Rechtsgrundlage bereits im Juni 2012 mit der Revision der Radio- und Fernsehverordnung geschaffen.
Die Nutzung analog verbreiteter TV-Programme ist im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung stark rückläufig. Kabelnetzunternehmen, die Fernsehprogramme analog und digital verbreiten, müssen jedoch bestimmte Programme weiterhin in beiden Formaten anbieten. Diese sogenannte Must-carry-Plicht führt beim Ausbau der digitalen Angebote zunehmend zu Kapazitätsproblemen. Um die Digitalisierung zu fördern und die Kabelnetzunternehmen zu entlasten, hat der Bundesrat nun die Grundlagen für den geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie geschaffen: Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann die Must-Carry-Pflicht im analogen Bereich schrittweise reduzieren, wenn ein hoher Anteil der Haushalte TV-Programme in digitaler Form nutzt. Dabei muss das UVEK eine Abwägung der Interessen des Publikums und der Kabelnetzunternehmen vornehmen.