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Im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS) hatten 1997 das damals für Schutzaspekte verantwortliche Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft gemeinsam mit anderen Bundesämtern Ziele zum Schutz von Natur und Landschaft vereinbart. Eine wichtige Rolle spielte dabei das damalige Bundesamt für Raumplanung (heute Bundesamt für Raumentwicklung) mit dem formellen planungsrechtlichen Instrument des Konzepts.
An seiner Sitzung vom 7. Dezember 2012 hat der Bundesrat einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Ziele des LKS sowie einen Bericht über den Stand der Realisierung und den Erfolg der Massnahmen zur Kenntnis genommen. Die Berichte zeigen, dass die angestrebten Ziele erreicht und die Massnahmen dazu weitgehend umgesetzt worden sind. Das damals gewählte Vorgehen hat zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und einer modernen Konfliktlösungskultur zwischen Schutz und Nutzung geführt.
Da sich seit dem Inkrafttreten des LKS in verschiedenen Bereichen die politischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen verändert haben, hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag zur Aktualisierung des Landschaftskonzeptes erteilt. Dieses soll zudem auf die in der Zwischenzeit erarbeiteten Konzepte, Beschlüsse und Strategien des Bundes abgestimmt werden, namentlich auf das Raumkonzept Schweiz, die Strategie Biodiversität Schweiz oder die Energiestrategie 2050.