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Der vorliegende Bericht enthält erstmals eine Gesamtschau über die sechs massgeblich im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Infrastrukturnetze von nationaler Bedeutung:
Der Bericht behandelt im Wesentlichen die folgenden drei Themen:
Ergänzend enthält der Bericht - soweit Angaben verfügbar sind - eine Schätzung der zwischen 2010 und 2030 anfallenden Kosten für den Ausbau und Unterhalt der sechs nationalen Infrastrukturnetze.
Der heutige Stand der nationalen Infrastrukturnetze ist - auch im internationalen Vergleich - gut. Die hohe Qualität der Infrastrukturnetze stellt einen zentralen Faktor der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes dar. Dieser Vorteil ist allerdings nicht dauerhaft gesichert. In den meisten nationalen Infrastrukturnetzen bestehen heute kritische Engpässe und Schwachstellen. Namentlich im Schienennetz und bei den Hochspannungsleitungen besteht ein Nachholbedarf im Substanzerhalt, der bisher allerdings keine Auswirkungen auf Sicherheit und Funktionalität hatte.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Infrastrukturnetze wird tendenziell unterschätzt. Diese stellen nicht nur einen bedeutenden Kapitalwert dar (geschätzter Wiederbeschaffungswert: ca. 450 Mrd. CHF), sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag zu Wertschöpfung (5.3% des BIP) und Beschäftigung (4.5% der Vollzeitstellen). Vor allem aber sind die Infrastrukturnetze eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität und gesellschaftliche Wohlfahrt; leistungsfähige und zuverlässige Infrastrukturnetze bilden eine unverzichtbare Lebensgrundlage.
Die Kehrseite dieser Tatsache ist das potenziell enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Schadensausmass, das ein grossflächiger Ausfall der nationalen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze nach sich ziehen würde. Problematisch sind aus volkswirtschaftlicher Sicht auch die externenin Verbindung mit den Infrastrukturnetzen, welche zu einer weder ökonomisch noch Kosten ökologisch nachhaltigen Ressourcenverschwendung führen.
Die künftige Entwicklung der Infrastrukturnetze wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. «Treibende» Faktoren sind z.B. das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, die Raumdynamik, der technische Fortschritt oder die Integration der europäischen Märkte. «Hemmende» Faktoren sind u.a. die begrenzte Belastbarkeit von Mensch, Umwelt und Raum, die Endlichkeit der Rohstoffe (speziell der fossilen Energieträger) sowie die Knappheit der öffentlichen Finanzen.
Betrachtet man die Summe all dieser Wirkungskräfte, erscheinen folgende Entwicklungstrends und Herausforderungen für die nationalen Infrastrukturnetze bis ins Jahr 2030 als wahrscheinlich:
Die Infrastrukturpolitik des Bundesrates orientiert sich am übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ausgewogen berücksichtigt:
Zur Erreichung dieser Ziele verfolgt Infrastrukturstrategie des Bundesrates fünf Stossrichtungen:
1. Die Substanzerhaltung der nationalen Infrastrukturnetze hat erste Priorität
2. Die vorhandene Kapazitäten sind optimal zu nutzen
3. Das Potenzial neuer Technologien ist auszuschöpfen
4. Systemgefährdende Kapazitätsengpässe sind rechtzeitig zu beheben
5. Die negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind grundsätzlich den Verursachern anzulasten und im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnismässigkeit zu minimieren
6. Den natürlichen, technischen und gesellschaftlichen Gefahren, denen die Infrastrukturnetze selbst ausgesetzt sind, ist durch geeignete Schutzmassnahmen vorzubeugen
7. Die Infrastrukturplanung soll die angestrebte Raumentwicklung in der Schweiz unterstützen
8. in den über den Markt finanzierten Infrastruktursektoren (Strom, Gas, Telekom, Luftfahrt) sind verlässliche, voraussehbare und auf allen Handlungsebenen aufeinander abgestimmte Regeln zu setzen. Markteingriffe sind auf jenes Mass zu beschränken, das tatsächlich notwendig ist, um Marktversagen wirksam vorzubeugen respektive zu korrigieren
9. Die Bewilligungsverfahren sind nach Möglichkeit zu vereinfachen und zu straffen
10. Es sind dauerhafte Anreize für langfristig ausreichende Investitionen in die Substanz- erhaltung, Modernisierung und Leistungssteigerung der marktfinanzierten Netze zu schaffen
11. Sie Interessen der Schweiz als «Infrastrukturdrehscheibe» in Europa sind aktiv zu wahren
12. Grössere Infrastrukturvorhaben im Strassen- und Schienennetz sind aufgrund einer systematischen betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Analyse, welche auch die Opportunitätskosten und die Folgekosten berücksichtigt, konsequent zu priorisieren
13. Die wirtschaftliche Effizienz der staatlichen Infrastrukturnetze ist - bei gegebenen Qualitätsstandards - durch gezielte Einführung von Wettbewerbselementen zu fördern
14. Synergien zwischen den staatlichen Infrastrukturnetzen sind durch abgestimmtes Vorgehen bei Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung zu nutzen
15. Die Verkehrsträger sind gemäss ihren komparativen ökonomischen und ökologischen Vorteilen einzusetzen und durch geeignete Schnittstellen miteinander zu verknüpfen
16. mittelfristig sind Ausgaben und Einnahmen des bestehenden Finanzierungssystems für die staatlichen Verkehrsnetze im Gleichgewicht zu halten. Dies bedingt u.a. eine Anhebung der Treibstoffabgaben sowie die Erschliessung neuer Finanzierungsquellen und höhere Nutzerbeiträge für Projekte des öffentlichen Verkehrs
17. in Fällen, wo dies möglich und vorteilhaft ist, sind die Voraussetzungen für privates Engagement in den staatlichen Infrastruktursektoren - z.B. in Form von Public Private Partnerships (PPP) - zu schaffen. Dies bedingt die Auslagerung der betreffenden Netzelemente in selbständige Gesellschaften, die in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren
18. langfristig ist wegen sinkender Einnahmen aus den Treibstoffabgaben und aufgrund der fehlenden Lenkungswirkung des heutigen Finanzierungssystems die Einführung flächendeckender, verkehrsträgerübergreifender, zweckgebundener, leistungsabhängiger Mobilitätsabgaben («Mobility Pricing») ins Auge zu fassen. Diese
Im Zusammenhang mit «Mobility Pricing» stellen sich viele offene technische, rechtliche und institutionelle Fragen; Klärungsbedarf besteht insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Systems. Der Bundesrat wird die möglichen Optionen im Rahmen eines breit angelegten, wissenschaftlich fundierten und international vernetzten Meinungsbildungsprozesses eingehend evaluieren und die Ergebnisse zum gegebenen Zeitpunkt zur Diskussion stellen.
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