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Leistungsfähige und sichere Infrastrukturen, qualitativ hoch stehende Dienstleistungen und eine gute Grundversorgung sind im Telekommunikations-, Luftverkehrs-, Bahn-, Post- und Energiebereich für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zentral. Die dafür notwendigen staatlichen Rahmenbedingungen sind periodisch neuen Erfordernissen anzupassen und im politischen Prozess mehrheitsfähig abzustützen. Infrastrukturnetze und deren Nutzung sollen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die öffentliche Hand auch in Zukunft in guter Qualität zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen und zugänglich sein.
Mit dem vorliegenden Dokument legt das UVEK fest, an welchen Leitlinien sich die Weiterentwicklung und die institutionelle Ausgestaltung der Regulierung in den Infrastruktursektoren zu orientieren haben. Dabei sind auch die im Rahmen einer OECD-Untersuchung (2006) angeregten Empfehlungen für die Schaffung eines „kohärenten Ordnungsrahmens" für die Regulation in den schweizerischen Infrastruktursektoren eingeflossen. Ebenfalls berücksichtigt sind die Leitsätze zur „guten Staatsführung", die der Bundesrat in seinem Corporate Governance-Bericht 2006 verabschiedet hat.
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