Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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Nach uns die Zukunft

Ein Zweck der Eidgenossenschaft ist gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung die Förderung der Nachhaltigen Entwicklung. Das UVEK als Umwelt- und Infrastrukturdepartement ist diesem Auftrag besonders verpflichtet. Die «Nachhaltige Entwicklung» ist das Leitprinzip seiner Tätigkeiten und ihm obliegt die Koordination der nationalen Aktivitäten.

Symbolbild: Energie


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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