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Neue Ära für die Stromkonsumenten in der Schweiz: 2009 können Grossverbraucher und voraussichtlich fünf Jahre danach alle Konsumenten ihren Lieferanten selber wählen. Durch die Entflechtung von Stromproduktion, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie wird der Markt transparenter. Und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhält einen kräftigen Förderimpuls.
Der Schweizer Strommarkt wird schrittweise geöffnet. Zuerst können die Grossverbraucher (ab 100'000 kWh pro Jahr) ihren Lieferanten selber auswählen. Voraussichtlich 2014 erhalten alle Endkunden diese Möglichkeit, wobei gegen die Einführung dieser vollen Marktöffnung noch das fakultative Referendum ergriffen werden kann.
Das Höchstspannungsnetz (220/380 kV) muss von einer nationalen Netzgesellschaft betrieben werden, die schweizerisch beherrscht sein muss. Die Überlandwerke haben dazu die Firma swissgrid gegründet.
Beaufsichtigt wird der Strommarkt von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Sie
Das Stromversorgungsgesetz enthält mit der Revision des Energiegesetzes auch ein Paket von Vorschriften zur Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere der Wasserkraft sowie zur Förderung von Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung. Mit ihr soll der Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse mit einer nach einer Referenzanlage bestimmten Vergütung entschädigt werden. Jährlich sollen für die neuen Fördermassnahmen des Energiegesetzes bis 320 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
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