Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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Schweizer Stromversorgung im geöffneten Markt

Neue Ära für die Stromkonsumenten in der Schweiz: 2009 können Grossverbraucher und voraussichtlich fünf Jahre danach alle Konsumenten ihren Lieferanten selber wählen. Durch die Entflechtung von Stromproduktion, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie wird der Markt transparenter. Und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhält einen kräftigen Förderimpuls.


Schweizer Strommarkt wird schrittweise geöffnet

Der Schweizer Strommarkt wird schrittweise geöffnet. Zuerst können die Grossverbraucher (ab 100'000 kWh pro Jahr) ihren Lieferanten selber auswählen. Voraussichtlich 2014 erhalten alle Endkunden diese Möglichkeit, wobei gegen die Einführung dieser vollen Marktöffnung noch das fakultative Referendum ergriffen werden kann.

Das Höchstspannungsnetz (220/380 kV) muss von einer nationalen Netzgesellschaft betrieben werden, die schweizerisch beherrscht sein muss. Die Überlandwerke haben dazu die Firma swissgrid gegründet.

Unabhängige Behörde überwacht liberalisierten Markt

Beaufsichtigt wird der Strommarkt von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Sie

  • überwacht die Strompreise (die Elektrizitätstarife von Endkunden, die den Lieferanten noch nicht frei wählen können sowie die Netznutzungsentgelte)
  • entscheidet bei Streitigkeiten über den freien Zugang zum Stromnetz
  • entscheidet bei Differenzen über den Anspruch auf die kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien,
  • überwacht die Versorgungssicherheit im Strombereich
  • regelt Fragen betreffend den internationalen Stromtransport und -handel
  • und überwacht die Entflechtung des Übertragungsnetzes sowie die Überführung des Eigentums des Netzes an die swissgrid (bis spätestens bis 2013)

Jährlich über 300 Millionen Franken zur Förderung der „Erneuerbaren"

Das Stromversorgungsgesetz enthält mit der Revision des Energiegesetzes auch ein Paket von Vorschriften zur Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere der Wasserkraft sowie zur Förderung von Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung. Mit ihr soll der Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse mit einer nach einer Referenzanlage bestimmten Vergütung entschädigt werden. Jährlich sollen für die neuen Fördermassnahmen des Energiegesetzes bis 320 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Medienmitteilungen


Fachkontakt: info@gs-uvek.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 07.09.2009

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