Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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Das Umfeld ändert sich rasant

Die Grenzen zwischen Informatik, Telekommunikation und Rundfunk verwischen zunehmend – alle Dienste können überall und jederzeit genutzt werden. Bewährtes muss sichergestellt werden – Neues soll möglich sein. So gilt es, eine funktionierende Grundversorgung mit Kommunikations- und Informationsdienstleistungen bereitzustellen und gleichzeitig den Wettbewerb zu fördern. Dabei sollen die Netze für alle offen und die Errichtung sicherer, neuer Infrastrukturen möglich sein.

Kaum eine Branche hat in den letzten Jahren so tiefgreifende Veränderungen erfahren wie die Kommunikation. Im Telekommunikationsbereich machen in der Schweiz weitere Anbieter der Swisscom Marktanteile streitig. Bevölkerung und Wirtschaft haben dadurch die Wahl aus verschiedenen Angeboten. Sie profitieren von der rasanten technischen Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die Grundlage für diverse innovative Geschäftsmodelle und Investitionen ist.

Auch auf die Medienlandschaft hat sich der Technologie-Wandel niedergeschlagen. Dank der effizienteren digitalen Übertragung können immer mehr Programme empfangen werden. Vorbei sind die Zeiten, als Radio- und Fernsehsender und Telekommunikation eigene Netze betreiben mussten. Heute ist es möglich, mit der gleichen Infrastruktur verschiedene Dienstleistungen abzudecken. Der Online-Bereich gewinnt für alle Anbieter enorm an Bedeutung. Schliesslich bewirken die Social Media eine neue Dimension in der Kommunikation und in der Mediennutzung.

Politische Herausforderungen 

Telekommunikation: neue Situation - neues Gesetz?

Die Schweiz steht in Sachen Telekommunikation gut da: Bevölkerung und Wirtschaft stehen eine breite Palette qualitativ hochstehender Dienstleistungen zur Verfügung, und die Grundversorgung ist in allen Landesteilen gewährleistet. Der Bundesrat hat jedoch festgestellt, dass sich aufgrund des technischen Wandels die Verhältnisse im Telekommunikationsmarkt verändert haben. In einem Bericht hat er Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Rahmenbedingungen der neuen Situation angepasst werden können. Der Start für die entsprechende Revision des Fernmeldegesetzes wird in der Legislaturperiode 2011 - 2015 angestrebt.

Radio und Fernsehen: für die Zukunft rüsten

Die Menschen in der Schweiz sollen auch in Zukunft ein Programmangebot empfangen können, das alle Sprachregionen gleichwertig versorgt und mit den finanziell stärkeren Sendern aus den Nachbarstaaten konkurrieren kann. Landesweit dafür zuständig ist die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR). Sie erhält den überwiegenden Anteil der Empfangsgebühren (im Jahre 2012 betrug der gesamte Gebührenertrag rund 1,291 Milliarden Franken), damit sie ihren Programmauftrag erfüllen kann. Lokale und regionale Programme erhalten ebenfalls Empfangsgebühren, wenn sie einen Leistungsauftrag erfüllen. Um diesen Service Public weiterhin zu finanzieren, steht eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) an. Grund ist ebenfalls die technologische Entwicklung: Wer heute ein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, muss Empfangsgebühren bezahlen. Da in multifunktionalen Geräten wie Tablets und Smartphones Rundfunk und Telekommunikation verschmelzen, ist nicht immer eindeutig, was als "Empfangsgerät" gilt. Der Aufwand zur Feststellung der Gebührenpflicht ist hoch. Um dieses Problem zu lösen, sollen die Gebühren künftig unabhängig vom Betrieb eines Radio- oder Fernsehgeräts bei allen Haushalten und Unternehmen erhoben werden.

Ebenso steht der schrittweise Ausstieg aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen an: Diese Nutzung ist im Zuge der Digitalisierung stark rückläufig. Kabelnetzunternehmen, die Fernsehprogramme analog und digital verbreiten, müssen jedoch bestimmte Programme weiterhin in beiden Formaten anbieten. Dies führt beim Ausbau der digitalen Angebote zu Kapazitätsproblemen. Um die Digitalisierung zu fördern und die Kabelnetzunternehmen zu entlasten, hat der Bundesrat die Grundlage für einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie geschaffen: Die Pflicht im analogen Bereich kann schrittweise reduziert werden, wenn ein hoher Anteil der Haushalte TV-Programme in digitaler Form nutzt. Dabei muss eine Abwägung der Interessen des Publikums und der Kabelnetzunternehmen vorgenommen werden.

Informationsgesellschaft: Umsetzung der Strategie des Bundesrates

 Die Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz wurde aktualisiert. Mit der Umsetzung wird sichergestellt, dass die Chancen aus den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) optimal genutzt werden und Risiken soweit wie möglich vermindert werden. Die Strategie dient nicht nur der bundesinternen Koordination und Vernetzung verschiedener Themen und Politikbereiche, sondern soll auch aufzeigen, wie die Schweiz mittels IKT ihren Wirtschafts- und Lebensraum attraktiver und wettbewerbsfähiger gestalten kann.

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