Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Genau wie Luft und Wasser ist die Biodiversität eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. Ihre Erhaltung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die ökonomischen, gesellschaftlichen und ökologischen Ziele der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz erreicht werden.
Damit die Biodiversität langfristig erhalten bleibt, hat das UVEK im Auftrag des Bundesrats eine nationale Strategie erarbeitet. Sie wurde am 25. April 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Der Aktionsplan dazu soll bis Sommer 2014 konkrete Massnahmen zu den zehn strategischen Zielen definieren, damit die Erhaltung der Biodiversität in unserem Land langfristig sichergestellt werden kann.
Der völkerrechtlich definierte Begriff Biodiversität (auch biologische Vielfalt genannt) umfasst drei Ebenen:
Alle drei Ebenen der Biodiversität sind eng miteinander verknüpft. So sind die Arten für ihr Überleben angewiesen auf geeignete Lebensräume sowie ausreichende genetische Variabilität. Ein Ökosystem seinerseits funktioniert nur dank dem Artenspektrum, das es beherbergt. Eine gute Vernetzung zwischen Lebensräumen wiederum ist Voraussetzung für das Aufrechterhalten der genetischen Vielfalt.
Der Mensch zieht Nutzen aus allen drei Ebenen der Biodiversität. Zum Beispiel:
Von der Biodiversität profitieren Öffentlichkeit und Privatsektor in gleichem Masse. Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität stellen daher eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung dar, der sich alle relevanten Sektoren und Akteure gemeinsam stellen müssen.
Um die Biodiversität zu erhalten, hat die Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Instrumente entwickelt (Biotopinventare, Rote Listen, Biodiversitätsmonitoring, ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft usw.). Dabei verpflichten die Bundesverfassung sowie mehrere internationale Abkommen die Schweiz zu einem sorgfältigen Umgang mit der Biodiversität.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Erhaltung der Biodiversität in der Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2012-2015" als zentrales Anliegen definiert.
Ende Inhaltsbereich