Zürich

Netzbeschluss

Um mittelgrosse Städte und Agglomerationen sowie Berg- und Randregionen verkehrsmässig gut anzubinden, haben Bundesrat und Parlament mit dem Netzbeschluss entschieden, auf Anfang 2014 rund 383 Kilometer bestehende kantonale Strecken neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Mit dem Netzbeschluss kann zudem die Planung an den beiden Netzergänzungen in Morges / Lausanne sowie im Zürcher Glatttal fortgesetzt werden. Damit können gravierende Engpässe beseitigt werden. Der Netzbeschluss schafft zudem die Basis zur Finanzierung verschiedener Umfahrungen. Dies entlastet die Bevölkerung von Verkehr und Lärm.

Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wichtig für die Schweiz. Mit dem neuen Netzbeschluss werden national bedeutende Strecken ins Nationalstrassennetz integriert. Das 1960 festgelegte Netz muss aufgrund veränderter Bedürfnisse angepasst werden. Wichtige Gebiete werden besser erschlossen. Künftig werden alle Kantonshauptorte über einen Nationalstrassen-Anschluss verfügen.   

Bedeutung der Übernahme durch den Bund

Als Strassen von nationaler Bedeutung werden die Strecken künftig höheren Standards in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Verträglichkeit und die Sicherheit genügen. Beispielsweise werden höhere Anforderungen an den Winterdienst oder an den Schutz vor Naturgefahren gestellt. Wo es die Sicherheit erfordert, werden separate Anlagen für Radfahrer und Fussgänger geschaffen. Von der besseren Verfügbarkeit und den höheren Ausbaustandards profitieren alle - die Bevölkerung vor Ort, Klein- und Grossbetriebe sowie die Automobilistinnen und Automobilisten. 

Bedeutung für den Kanton Zürich

Heute liegen im Kanton Zürich rund 159 Kilometer Nationalstrassen. Mit der Anpassung des Netzbeschlusses übergibt Zürich 35,8 Kilometer Kantonsstrassen dem Bund. Der Kanton Zürich gehört mit den Kantonen Bern, Graubünden und Basel-Landschaft zu denjenigen Kantonen, die am meisten Strassen abgeben können. Damit verlängert sich das Nationalstrassennetz im Kanton Zürich auf rund 195 Kilometer. Davon sind:

  • ca. 175 Kilometer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse;
  • ca. 20 Kilometer Nationalstrassen 3. Klasse (mit Mischverkehr).

Betroffen sind folgende Abschnitte:

  • Kantonsgrenze ZG - Hirzel - Wädenswil des Abschnitts Baar - Hirzel - Wädenswil mit 8,3 Kilometern Länge. Die Aufnahme des Abschnitts in den Netzbeschluss schliesst eine bestehende Lücke zur besseren Anbindung von Luzern/Zug an die Region Rheintal/Vorarlberg. Ausserdem bietet die Strecke eine Netzredundanz zur Umfahrung von Zürich West, was das Verkehrsmanagement erheblich erleichtert.
  • Brüttisellen - Wetzikon - Rüti - Kantonsgrenze SG des Abschnitts Brüttisellen - Rapperswil - Schmerikon - Reichenburg mit 27,5 Kilometern Länge. Diese Strecke stellt die Anbindung von Wetzikon und Rapperswil an die grossstädtischen Agglomerationen Winterthur/Zürich sowie an die Region Rheintal/Vorarlberg sicher. Diese Verbindung sichert einerseits die Verbindung zum dicht besiedelten Zürcher Oberland und bietet andererseits - nach der Fertigstellung des fehlenden Autobahnstücks - eine Alternative zur N3 für den überregionalen Nord-Süd Verkehr.
Karte Kanton Zürich
Grün : Heutige Nationalstrasse / Rot : Zukünftige Nationalstrasse

Der Kanton Zürich wird mit dem Netzbeschluss jährlich um rund 14 Millionen Franken entlastet. Damit profitiert der Kanton Zürich neben Bern und Wallis finanziell am Stärksten von der Anpassung des Netzbeschlusses. Zudem entfallen Kosten für zwingend erforderliche Projekte wie Lärmschutzmassnahmen zur Umsetzung der Lärmschutzverordnung. Die Entlastung setzt sich wie folgt zusammen (Berechnungsbasis: Beiträge 2010):

 

Laufende Kosten für Unterhalt und Betrieb (Bedarf gemäss ASTRA-Schätzung):  - 11,29 Mio. CHF
Erhöhter Beitrag aus dem Reinertrag der Vignettenpreiserhöhung:  - 3,18 Mio. CHF
Auswirkungen auf nicht werkgebundene Beiträge:  - 0,04 Mio. CHF
Reduktion des Globalbeitrags des Bundes an die Hauptstrassen im Kanton:   + 0,53 Mio. CHF
Saldo:  - 13.98 Mio. CHF

 

 

 

 

Neues Netzelement

Im Weiteren soll im Glattal eine neue Nationalstrassen-Verbindung in den Netzbeschluss aufgenommen werden. Diese Netzergänzung soll den gravierenden Engpass auf der bestehenden A1 im Glattal beseitigen. Die weiteren Projektierungsarbeiten an dieser Netzergänzung sind an die Inkraftsetzung des neuen Netzbeschlusses gebunden: Ohne seine Inkraftsetzung kann das generelle Projekt für diese Netzergänzung nicht ausgelöst werden. Der Engpass im Glatttal bleibt dann ungelöst.

Projekte auf den zu übernehmenden Strassen

Im Zusammenhang mit dem Netzbeschluss stehen folgende Projekte zur Diskussion:

Oberlandautobahn: Der Kanton Zürich will die zweispurige Verbindung zwischen Uster Ost und Hinwil durch eine rund zehn Kilometer lange, vierspurige Autobahn ersetzen. Der Bundesrat war bereit, das Projekt als baureif zu übernehmen und hat dies in der Botschaft so vorgeschlagen. Da die hängigen Einsprachen gegen das Projekt inzwischen vom Bundesgericht gutgeheissen wurden, wird das Projekt nicht mehr baureif bis zur Inkraftsetzung des angepassten Netzbeschlusses. Das Parlament hat deswegen das Projekt aus der Vorlage gestrichen. Der Kanton Zürich sucht derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen nach Lösungen. Der Kanton wird nicht in der Lage sein, dieses Projekt zu finanzieren.

Neben diesen bedeutenden Projekten stehen verschiedene kleinere Projekte zur Diskussion. Dazu gehören:

  • Unterhalt Oberlandautobahn Brüttiseller Kreuz - Uster Ost 
  • Ausbau Wetzikon Weststrasse mit Busbevorzugung
  • Instandsetzungsarbeiten Chälen - Morgenthal - Sitten
  • Sanierung und Erneuerung Rank Hanegg - Aenderholz
  • Hirzel: Instandsetzung Fahrbahn sowie Bau eines Radwegs
  • Horgen: Strassenerneuerung und Neubau Bushaltestelle
  • Separate Busspur Hinwil / Wetzikon
  • Umlegung bestehender Radweg Aathal

Weitere Projekte des Bundes

Zur Engpassbeseitigung auf dem gesamten Nationalstrassennetz hat das Parlament ausserdem 5,5 Milliarden Franken gesprochen. Erste Projekte des Programms Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz wie zum Beispiel der 6-Spur-Ausbau der Nordumfahrung Zürich sind bereits beschlossen oder sollen wie der Ausbau des Abschnitts Andelfingen - Winterthur im Rahmen der zweiten Programmbotschaft zur Realisierung beantragt werden. Weitere Projekte sollen planerisch weiter konkretisiert werden. Auf dem Gebiet des Kantons Zürich betrifft dies den Ausbau der Abschnitte Zürich Nord - Flughafen, die Umfahrung Winterthur, Wettingen - Dietikon und einen Teil der Westumfahrung Zürich. Beim Abschnitt Wallisellen - Brüttisellen handelt es sich um Fahrstreifenergänzungen von weniger als zwei Kilometern. Diese soll ausserhalb der Engpassbeseitigung über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr realisiert werden.

Im Rahmen der Agglomerationsprogramme stehen zudem für Verbesserungen der Verkehrsinfrastrukturen landesweit weitere 6 Milliarden Franken bereit. Diese Gelder kommen dem öffentlichen Verkehr, dem motorisierten Individualverkehr und dem Langsamverkehr zugute. Von der Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme profitiert auch der Raum Zürich mit den Agglomerationsprogrammen Zürich und Obersee in der 1. Generation und Zürich Oberland, Winterthur, Zürich Glattal, Limmattal und Obersee in der 2. Generation. Die Agglomerationsprogramme 1. Generation hat der Bund mit 403,75 Millionen Franken für Zürich und mit 11 Millionen Franken für Obersee unterstützt. Für die Agglomerationsprogramme 2. Generation sind gemäss Vernehmlassungsbericht 28 Millionen Franken für Zürich Oberland, 124,53 Millionen Franken für Winterthur, 92,33 Millionen Franken für Zürich Glattal, 82,91 Millionen Franken für Limmattal und 29,07 Millionen Franken für Obersee vorgesehen. Mit diesen finanziellen Mitteln werden bedeutende Massnahmen in der Agglomeration unterstützt wie zum Beispiel Projekte im Raum Winterthur für Ergänzungen der S-Bahn und für die Aufwertung der Bahnhöfe Grüze, Hegi und Oberwinterthur durch eine Verbesserung der Zugänge oder für Veloschnellrouten und den Ausbau des städtischen Velonetzes in Winterthur. In Opfikon soll eine Fussgängerbrücke über die Autobahn realisiert werden. Des weiteren soll im Raum Zürich-Glattal die Tramverbindung auf der Hardbrücke, die Verlagerung der Tramlinie 2 zum Bahnhof Altstetten realisiert und der Zugang zu den Bahnhöfen Oerlikon und Stettbach verbessert sowie in Wallisellen die Vorfahrt Glattzentrum entflochten werden. Im Limmattal werden insbesondere die Realisierung der ersten Etappe der Limmattalbahn, der Doppelspurausbau der BDWM und der Ausbau des Verkehrsmanagements unterstützt. Im Zürcher Oberland gibt es ein Projekt in Uster zur Öffnung der ortstrennenden Verkehrsachse für den Langsamverkehr sowie für ein Veloparkhaus und für eine Busbeschleunigung. Auch der Umsteigepunkt in Effretikon soll aufgewertet werden.

Für das langfristige strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) sind insgesamt 42,5 Milliarden Franken für Bahnvorhaben vorgesehen. Im Rahmen des Ausbauschrittes 2025 profitiert der Kanton Zürich durch den Bau von Überholgleisen, welche auf der Strecke Zürich - Chur den Ausbau zum Halbstundentakt ermöglichen.

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