Netzbeschluss
Um mittelgrosse Städte und Agglomerationen sowie Berg- und Randregionen verkehrsmässig gut anzubinden, haben Bundesrat und Parlament mit dem Netzbeschluss entschieden, auf Anfang 2014 rund 383 Kilometer bestehende kantonale Strecken neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Mit dem Netzbeschluss kann zudem die Planung an den beiden Netzergänzungen in Morges / Lausanne sowie im Zürcher Glatttal fortgesetzt werden. Damit können gravierende Engpässe beseitigt werden. Der Netzbeschluss schafft zudem die Basis zur Finanzierung verschiedener Umfahrungen. Dies entlastet die Bevölkerung von Verkehr und Lärm.
Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wichtig für die Schweiz. Mit dem neuen Netzbeschluss werden national bedeutende Strecken ins Nationalstrassennetz integriert. Das 1960 festgelegte Netz muss aufgrund veränderter Bedürfnisse angepasst werden. Wichtige Gebiete werden besser erschlossen. Künftig werden alle Kantonshauptorte über einen Nationalstrassen-Anschluss verfügen.
Bedeutung der Übernahme durch den Bund
Als Strassen von nationaler Bedeutung werden die Strecken künftig höheren Standards in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Verträglichkeit und die Sicherheit genügen. Beispielsweise werden höhere Anforderungen an den Winterdienst oder an den Schutz vor Naturgefahren gestellt. Wo es die Sicherheit erfordert, werden separate Anlagen für Radfahrer und Fussgänger geschaffen. Von der besseren Verfügbarkeit und den höheren Ausbaustandards profitieren alle - die Bevölkerung vor Ort, Klein- und Grossbetriebe sowie die Automobilistinnen und Automobilisten.
Bedeutung für den Kanton Zürich
Heute liegen im Kanton Zürich rund 159 Kilometer Nationalstrassen. Mit der Anpassung des Netzbeschlusses übergibt Zürich 35,8 Kilometer Kantonsstrassen dem Bund. Der Kanton Zürich gehört mit den Kantonen Bern, Graubünden und Basel-Landschaft zu denjenigen Kantonen, die am meisten Strassen abgeben können. Damit verlängert sich das Nationalstrassennetz im Kanton Zürich auf rund 195 Kilometer. Davon sind:
- ca. 175 Kilometer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse;
- ca. 20 Kilometer Nationalstrassen 3. Klasse (mit Mischverkehr).
Betroffen sind folgende Abschnitte:
- Kantonsgrenze ZG - Hirzel - Wädenswil des Abschnitts Baar - Hirzel - Wädenswil mit 8,3 Kilometern Länge. Die Aufnahme des Abschnitts in den Netzbeschluss schliesst eine bestehende Lücke zur besseren Anbindung von Luzern/Zug an die Region Rheintal/Vorarlberg. Ausserdem bietet die Strecke eine Netzredundanz zur Umfahrung von Zürich West, was das Verkehrsmanagement erheblich erleichtert.
- Brüttisellen - Wetzikon - Rüti - Kantonsgrenze SG des Abschnitts Brüttisellen - Rapperswil - Schmerikon - Reichenburg mit 27,5 Kilometern Länge. Diese Strecke stellt die Anbindung von Wetzikon und Rapperswil an die grossstädtischen Agglomerationen Winterthur/Zürich sowie an die Region Rheintal/Vorarlberg sicher. Diese Verbindung sichert einerseits die Verbindung zum dicht besiedelten Zürcher Oberland und bietet andererseits - nach der Fertigstellung des fehlenden Autobahnstücks - eine Alternative zur N3 für den überregionalen Nord-Süd Verkehr.