Revision des Jagdgesetzes

10.08.2020 – Das eidgenössische Jagd- und Wildtierschutzgesetz regelt, welche Wildtiere geschützt sind, welche Tierarten gejagt werden dürfen und wann Schonzeiten gelten. Das Parlament hat ein massvolles, zeitgenössisches Regelwerk geschaffen, das den Arten- und Lebensraumschutz stärkt. Gleichzeitig hat es die Regeln im Umgang mit dem Wolf angepasst, damit die Kantone die wachsenden Bestände massvoll regulieren können. Am 27. September 2020 findet die Volksabstimmung darüber statt.

Fotofallenbild eines Wolfsrudels in Graubünden
Fotofallenbild eines Wolfsrudels in Graubünden.
© AJF Graubünden

Wir beantworten die häufigsten Fragen zum revidierten Jagdgesetz

«Dank des revidierten Jagdgesetzes bleibt das Nebeneinander von Mensch und Wolf möglich»: Interview mit Franziska Schwarz, Vizedirektorin des BAFU

 
 
 
Schwarz Franziska, Vizedirektorin BAFU
Schwarz Franziska, Vizedirektorin BAFU

Was bringt das revidierte Jagdgesetz?

Das vom Parlament verabschiedete Gesetz ist ein ausgewogenes Regelwerk, das mehr Arten besser schützt, Lebensräume für Wildtiere verbessert und den Herdenschutz stärkt. Gleichzeitig gibt es den Kantonen die Möglichkeit, den wachsenden Bestand von Wölfen vorausschauend und massvoll zu regulieren. Der Wolf bleibt dabei ein geschütztes Tier und die Rudel bleiben erhalten.

Ist das revidierte Jagdgesetz ein «Wolf-Abschuss-Gesetz», wie das Referendumskomitee sagt?

2010 lebten knapp zehn Wölfe in der Schweiz, 2012 entstand das erste Rudel. Inzwischen sind es rund 80 Wölfe und es bestehen acht Rudel. Sobald Rudel entstehen, wächst die Anzahl Wölfe sehr rasch an. In der dicht besiedelten und genutzten Schweiz nehmen damit auch die Konflikte zu. Indem die Kantone in den Bestand von Rudeln eingreifen können, werden Schäden verhindert. Und die Wölfe behalten ihre Scheu vor Menschen und Infrastrukturen. Dank des revidierten Gesetzes bleibt das Nebeneinander von Mensch und Wolf möglich.

Neu sind Abschüsse in Rudeln möglich, bevor Schäden entstanden sind. Der Wolf ist aber ein geschütztes Tier. Wie ist das zu vereinbaren?

Der Wolf gehört in die Schweizer Natur und bleibt, wie gesagt, ein geschütztes Tier, die Rudel bleiben erhalten. Dank der Möglichkeit von Regulationseingriffen können die Kantone den Wolfsbestand vorausschauend steuern und die starke Zunahme der Anzahl Wölfe etwas abbremsen. Das mindert Konflikte und schafft mehr Akzeptanz in jenen Gebieten, wo Wolfsrudel unterwegs sind. Auch mit der neuen Eingriffsmöglichkeit werden die Wolfsbestände weiterwachsen.

Mit dem neuen Gesetz müssen offenbar auch Biber und Luchs um ihr Leben fürchten…

Der Bundesrat könnte gemäss Gesetz zwar weitere Arten als regulierbar erklären, etwa, wenn deren Bestände stark wachsen würden. Das Parlament hat aber bereits beschlossen, dass in die Bestände von Biber, Luchs, Graureiher und Gänsesäger nicht eingegriffen werden darf. Somit dürfen nur Wolfsrudel und wie bereits heute Steinbockkolonien reguliert werden.

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Letzte Änderung 27.09.2020

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