Die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» verlangte, dass wirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als dies der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen erlaubt. Der Bundesrat und das Parlament anerkannten, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden müssen. Der von der Initiative geforderte Ansatz ging ihnen jedoch zu weit, da damit neue Verbote und Vorschriften für die Bevölkerung und die Wirtschaft verbunden gewesen wären. Bundesrat und Parlament hatten deswegen die Ablehnung der Initiative empfohlen. Das Stimmvolk folgte der Empfehlung und lehnte am 9. Februar 2025 die Umweltverantwortungsinitiative mit 69,8 Prozent Nein-Stimmen ab.

Aktuelle Informationen zum Thema:
Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 9. Februar 2025).
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, sich für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen. Bundesrat und Parlament kommen dieser Vorgabe mit verschiedenen Massnahmen nach, zum Beispiel in den Bereichen Klima, Kreislaufwirtschaft oder erneuerbare Energien. Dies entspricht auch den Schwerpunkten der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundesrates. Zudem setzt sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene für den Schutz der natürlichen Ressourcen ein. Die natürlichen Ressourcen werden heute effizienter eingesetzt, und der Pro-Kopf-Konsum belastet die Umwelt insgesamt weniger als noch vor zwanzig Jahren.
Trotz dieser Fortschritte werden natürliche Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden und Luft in der Schweiz und im Ausland weiterhin stark beansprucht – oft so stark, dass sie sich nicht mehr erholen können. Das kann sich negativ auf die Lebensbedingungen auswirken.
Inhalt der Initiative
Die Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass sich die schweizerische Gesamtwirtschaft in einem Rahmen bewegt, der die Erneuerungsfähigkeit der Natur gewährleistet. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürften demnach nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als es die Erneuerungsfähigkeit der Natur zulässt.
Die Initiative fordert zudem, dass der Schweizer Konsum die planetaren Belastbarkeitsgrenzen nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren nicht mehr überschreitet. Das soll namentlich für die folgenden Bereiche gelten: Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.
Was sind planetare Belastbarkeitsgrenzen?
Als «planetare Belastbarkeitsgrenzen» bezeichnet man die Grenzen, ab denen sich die natürlichen Ressourcen der Erde in bestimmten Umweltbereichen, z. B. beim Klima oder bei der Biodiversität, nicht mehr erholen können.
Mögliche Folgen bei Annahme der Initiative
Die Initiative lässt offen, mit welchen Massnahmen sie umgesetzt werden soll. Es ist jedoch absehbar, dass ihre Umsetzung Vorschriften, Verbote und Anreize erfordert. Dies würde sich auf die Lebensweise der Bevölkerung auswirken. Das Angebot an Produkten und Dienstleistungen wäre nicht mehr so gross wie heute, und der Konsum müsste eingeschränkt werden. Das betrifft vor allem besonders umweltrelevante Bereiche wie die Ernährung, das Wohnen und die Mobilität. Insgesamt dürften die Produktionskosten steigen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen negativ beeinflussen.
Argumente des Bundesrates und des Parlaments
Der Bundesrat und das Parlament anerkennen, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden müssen. Darum gewichten sie den Umweltschutz seit Jahrzehnten hoch. Diesen bewährten Weg wollen Bundesrat und Parlament weitergehen. Der von der Initiative geforderte Ansatz geht hingegen zu weit und hätte für die Bevölkerung und die Wirtschaft weitreichende Folgen. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab:
Die Initiative hätte einschneidende Eingriffe in den Lebensstil der Bevölkerung zur Folge. Bund und Kantone wären gefordert und müssten den Konsum rasch mit weitreichenden Vorschriften, Verboten, Anreizen und anderen Massnahmen einschränken.
Die Vorschriften und Verbote würden nicht nur den Kauf neuer Geräte oder Kleider betreffen, sondern auch die Art, wie wir wohnen, essen, uns fortbewegen oder unsere Freizeit und Ferien gestalten. Es müsste auf vieles verzichtet werden, was heute zum gewohnten Lebensstandard in der Schweiz gehört.
Die Initiative könnte den Wirtschaftsstandort Schweiz spürbar schwächen. Viele Unternehmen müssten ihre Produktion anpassen oder könnten gewisse Produkte unter Umständen nicht mehr herstellen. Es bestünde das Risiko, dass der Schweizer Absatzmarkt unattraktiver würde und Firmen ins Ausland abwanderten. Dadurch könnten Arbeitsplätze verloren gehen. Auch die Position der Schweiz als internationale Handelspartnerin würde geschwächt.
Die Initiative würde zahlreiche Produkte verteuern. Dies würde besonders Personen mit tieferen Einkommen treffen. Es wäre kaum möglich, solche Folgen abzufedern, ohne die öffentlichen Finanzen zu belasten. Die Forderung der Initiative nach Sozialverträglichkeit wäre daher schwierig umzusetzen.
Da für die Umsetzung der Initiative nur zehn Jahre gewährt werden, müsste rasch eine Vielzahl von Massnahmen beschlossen werden. In dieser kurzen Zeit wäre es schwierig, mehrheitsfähige und belastbare Lösungen zu erarbeiten.
Die Bundesverfassung enthält bereits ausgewogene Bestimmungen zur Förderung der Nachhaltigkeit, die dem Gesetzgeber Spielraum lassen. Die Initiative beschränkt sich dagegen einseitig auf den Umweltschutz.
Die Schweiz setzt sich im Rahmen von internationalen Vereinbarungen für ein weltweit abgestimmtes Vorgehen zum Schutz der Umwelt und des Klimas ein. Dieser Weg hat sich bewährt. Wenn die Schweiz den Konsum im Alleingang drastisch reduziert, hat das kaum Auswirkungen auf die globale Umweltsituation.
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