Häufig gestellte Fragen in der PostAuto-Affäre

Haben alle Kontrollen des Bundes versagt?

Nein. Es war das BAV, das die Fakten an den Tag gebracht, die illegale Praxis aufgedeckt und im Rahmen eines Revisionsberichtes aufgearbeitet hat. Dieser Bericht wurde am 6.2.2018 publiziert.

Die korrekte Verwendung der Abgeltungen wird vom BAV ergänzend zu den Kontrollen der zuständigen Organe (interne Revision, Geschäftsleitung, Verwaltungsrat) der Transportunternehmen kontrolliert. Die Organe der Post haben die Rechnungsabschlüsse als korrekt visiert. Das BAV sah keine Veranlassung, daran zu zweifeln und hat so zunächst von zusätzlichen Aktivitäten abgesehen. 

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die von der Post dem BAV zur subventionsrechtlichen Prüfung vorgelegten Unterlagen bezüglich der Gewinne im Regionalverkehr nicht korrekt waren. Rückblickend betrachtet hätte das BAV Hinweisen des Preisüberwachers hartnäckiger nachgehen sollen. Der Post war vom BAV und Eigner (GS-UVEK/EFV) indes explizit dargelegt worden, dass für den abgeltungsberechtigen Regionalverkehr eine Rendite von null gilt.  

Hat der Bund der Post Gewinnziele für den Postauto-Bereich vorgegeben?

Nein. In den strategischen Zielen für die Post erwartet der Bundesrat in allen Geschäftsfeldern eine branchenübliche Rendite. Diese Zielsetzung trägt den sehr unterschiedlichen Marktbedingungen in den drei Geschäftsfeldern (Logistik, Finanzdienstleistungen, Personenverkehr) der Post Rechnung. Betreffend den abgeltungsberechtigten Regionalverkehr war stets klar, dass dafür eine Rendite von null gilt. Dies wurde im November 2012 gegenüber der Post ausdrücklich dargelegt und entsprechend protokolliert.

Wer hat den Postauto-Fall unter die Lupe genommen? Wurde auch die Zeit untersucht, seit Urs Schwaller Verwaltungsratspräsident der Post ist?

Die illegale Praxis wurde vom BAV aufgedeckt und im Rahmen eines Revisionsberichtes aufgearbeitet und am 6.2.2018 publiziert.

Um der Sache auf den Grund zu gehen, haben auch Post und Eigner Untersuchungen in Auftrag gegeben. Damit wurden externe Stellen betraut: Die Wirtschaftsprüfer von EY haben tausende von Dokumenten gesichtet und gewichtet. Diese wurden dann von der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard in einen Gesamtzusammenhang gestellt. Kellerhals Carrard hat zwei Berichte verfasst:

  • Bericht für die Zeit 2007-2015. Diesen Bericht hat Kellerhals Carrard im Auftrag des Verwaltungsrats der Post erstellt. Dazu liegt auch ein Gutachten unabhängiger Experten vor.
  • Zusatzbericht für die Zeit 2016-2018. Der von Kellerhals Carrard verfasste Zusatzbericht wurde für die Taskforce UVEK/EFV zuhanden des Eigners erstellt. Es wurde also auch die Zeit untersucht, seit Urs Schwaller Verwaltungsratspräsident der Post ist.
     

Der Zusatzbericht diente dem Eigner als Basis für die Entscheide im Hinblick auf die Generalversammlung der Post (26.Juni 2018). Der Bundesrat stützte sich dabei auf eine gesamthafte Beurteilung ab, die auch den Aufgabenbereich und ein Gespräch mit den Beteiligten umfasste.

Die Angaben in den Berichten beruhen auf der Begutachtung von Akten. Da das Verwaltungsstrafverfahren des Bundesamts für Polizei (fedpol) grundsätzlich allen weiteren laufenden Untersuchungen oder Prüfungen vorgeht, konnten keine Befragungen durchgeführt werden. Die in den Berichten gemachten Ausführungen sind daher vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen zu sehen. Beide Berichte wurden am 11. Juni 2018 publiziert.

Welche Massnahmen hat der Bund aufgrund des Postauto-Falls getroffen?

Im Hinblick auf die Generalversammlung der Post 2018 wurden mehrere Entscheide getroffen. Dazu gehören u.a.:

  • Der Bundesrat erteilte der Post für das Jahr 2017 keine vollumfängliche Décharge, der Verwaltungsrat der Post wurde somit nicht vollständig entlastet. Damit behält sich der Bundesrat die Möglichkeit offen, allfällige Verantwortlichkeitsklagen einzureichen, falls die verwaltungsstrafrechtlichen und subventionsrechtlichen Untersuchungen Pflichtverletzungen auf Stufe Verwaltungsrat nachweisen sollten.
  • Die KPMG AG wurde für das Geschäftsjahr 2018 als Revisionsstelle der Post wiedergewählt. Für das Geschäftsjahr 2019 wird die Post ein Verfahren für eine Ausschreibung des Mandates der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019 eröffnen.
  • Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in den letzten Monaten (Fall PostAuto, Cyber-Attacke bei RUAG, Datendiebstahl bei Swisscom) hat der Bundesrat zudem beschlossen, die Grundsätze und Leitlinien der Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance, Bericht von 2006) bis Ende 2018 extern überprüfen zu lassen.
  • Das UVEK hat aufgrund des PostAuto-Falls zudem entschieden, ein externes Unternehmen mit einem Audit der subventionsrechtlichen Prüfungen des BAV zu mandatieren. Das damit betraute Unternehmen hatte den Auftrag erhalten, dem UVEK bis Ende 2018 einen Bericht zur subventionsrechtlichen Aufsicht des BAV hinsichtlich Organisation, Methodik und Ressourcen zu unterbreiten und Handlungsempfehlungen aufzuzeigen. Der Bericht wurde inzwischen publiziert. Das BAV hat entschieden, die Aufsicht grundsätzlich auf eine neue Basis zu stellen. Damit geht es über die Empfehlungen des Audit-Berichts hinaus.
     

Ist die Steuerung der Post durch den Eigner noch zeitgemäss oder braucht es aufgrund der Erkenntnisse aus dem Postauto-Fall Änderungen?

Der Bund steuert die bundesnahen Unternehmen über die Wahl des Verwaltungsrates, die Festlegung der strategischen Ziele sowie die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung. Operative Fragen liegen in der Verantwortung des Unternehmens (Verwaltungsrat / Konzernleitung).

Diese Rollenteilung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und hat sich grundsätzlich bewährt. Auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats ist in ihrem Bericht aus dem Jahr 2012 zum Schluss gekommen, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes grundsätzlich bewährt hat.

Vor dem Hintergrund verschiedener Vorkommnisse (Fall PostAuto, Cyber-Attacke bei RUAG, Datendiebstahl bei Swisscom) hat der Bundesrat beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) extern überprüfen zu lassen. Er hat das EFD beauftragt, zusammen mit dem UVEK und dem VBS eine entsprechende Prüfung in Auftrag zu geben. Dieser Bericht wurde am 26. Juni 2019 publiziert. Der Bundesrat hat gestützt auf den Bericht verschiedene Massnahmen umgesetzt.

Die Kantone sollen die 2007-2015 zu hoch bezahlten Abgeltungen zu Lasten des Regionalverkehrs zurückerstattet erhalten. Ist das nun erfolgt?

Bund, Kantone und die Post haben sich auf die Höhe und die Abwicklung der zu viel bezogenen, rechtswidrigen Abgeltungen verständigt. Die Post zahlt Bund, Kantonen und Gemeinden insgesamt 188,1 Millionen Franken zurück. Die Gelder gehen je rund zur Hälfte an den Bund und die Kantone bzw. die Gemeinden. Dazu wurde am 21. September 2018 eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung umfasst auch zu viel bezogene Abgeltungen der Jahre 2016-2018, nicht gerechtfertigte Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr sowie die gesetzlichen Zinszahlungen. Die Zahlungen sind erfolgt.

Seit Anfang 2016 hat Postauto eine neue Organisationstruktur (Subholding). Das BAV geht davon aus, dass gestützt darauf 2016-2018 ebenfalls zu hohe Abgeltungen bewilligt wurden. Wie steht es um diese Angelegenheit?

2016 führte PostAuto ein Subholding-Modell ein, bei dem über Verrechnungspreise Gewinne auf verschiedene Tochtergesellschaften verteilt wurden. Wie hoch die nicht zulässigen Gewinne seither waren, musste über eine Vergleichsrechnung bzw. Simulationsmodelle eruiert werden. Die Rückzahlung der 2016-2018 zu viel bezogenen Abgeltungen wird ebenfalls mit der vom BAV, den Kantonen und der Post unterzeichneten Rahmenvereinbarung geregelt. Diese umfasst auch nicht gerechtfertigte Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr sowie die gesetzlichen Zinszahlungen.

Warum wurde die Revisionsstelle ausgewechselt?

Die KPMG wurde für das Geschäftsjahr 2018 als Revisionsstelle der Post wiedergewählt. Danach wurde die Zusammenarbeit mit der KPMG nicht mehr weitergeführt, um einen Neuanfang zu gewährleisten. Die Post hat eine Ausschreibung des Mandates der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019 eröffnet. Das Mandat wurde EY übertragen.

Was bezweckt die angestrebte Reform des regionalen Personenverkehrs (RPV)?

Im Regionalen Personenverkehr besteht Reformbedarf. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung zur Reform Regionaler Personenverkehr eröffnet. Diese Vorlage soll die Finanzierung langfristig verlässlicher und effizienter machen. Das Bestellverfahren soll vereinfacht werden, die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sollen überprüft und die finanziellen Anreize und die Verantwortung der Transportunternehmen geklärt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 die Resultate zur Kenntnis genommen, welche die Vernehmlassung zur Reform des Bestellsystems im regionalen Personenverkehr (RPV) ergeben hat. Gestützt darauf hat er beschlossen, die Variante für eine punktuelle Optimierung des bestehenden Systems weiterzuverfolgen. Das UVEK wurde beauftragt, bis im März 2021 die Botschaft auszuarbeiten.

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/bundesnahe-betriebe/post/untersuchung-zur-gewinnerzielung-von-postauto-schweiz/faq-postauto.html