Strategische Ziele für Skyguide

Strategische Ziele des Bundesrates für Skyguide 2024–2027

1 Einleitung

1.1 Skyguide ist eine nicht gewinnorientierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft, die im Auftrag des Bundes – gestützt auf Artikel 40abis des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19481 (LFG) und auf Artikel 6 der Verordnung vom 18. Dezember 19952 über den Flugsicherungsdienst (VFSD) – den zivilen und militärischen Flugsicherungsdienst in der Schweiz erbringt. Der Bund verfügt über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen.

1.2 Die Aktionärsrechte des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Er anerkennt die Entscheidungsfreiheit und Verantwortung des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. Die Rolle des Bundes als Hauptaktionär ist von seiner Funktion als Regulator, Aufsichtsbehörde und Kunde institutionell getrennt.

1.3 Gestützt auf Artikel 40c LFG legt der Bundesrat jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele von Skyguide fest. Der Bund verpflichtet sich damit zu einer längerfristigen, konsistenten Eignerstrategie. Die strategischen Ziele richten sich an Skyguide und ihre Konzerngesellschaften. Der Verwaltungsrat von Skyguide ist verantwortlich für eine einheitliche Führung von Skyguide und der Konzerngesellschaften. Er sorgt für die konzernweite Umsetzung und Erreichung der strategischen Ziele, erstattet dem Bundesrat Bericht über deren Erreichung und stellt ihm die zur Überprüfung notwendigen Informationen zur Verfügung.

2 Strategische Schwerpunkte

2.1 Skyguide erfüllt ihren Auftrag auf qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Weise. Sie trägt damit zu einem sicheren und pünktlichen Luftverkehr in der Schweiz und in den an sie delegierten Lufträumen bei. Sie erfüllt dabei die im Rahmen des europäischen Leistungssystems (Single European Sky) definierten Leistungsziele.

2.2 Skyguide stellt die militärische Flugsicherung so sicher, dass die Schweiz die Hoheit über ihren Luftraum uneingeschränkt und unabhängig wahren sowie ihre verteidigungspolitischen Interessen durchsetzen kann. Dazu schliesst Skyguide mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Leistungsvereinbarung über die militärische Flugsicherung ab und stellt sicher, dass diese vollumfänglich erfüllt wird.

2.3 Skyguide ist auf den Strukturwandel im europäischen und nationalen Flugsicherungswesen vorbereitet. Sie stellt sicher, dass die souveräne Nutzung des Luftraumes und die faktische Kontrolle über die Flugsicherungsdienste und -infrastrukturen von nationaler Bedeutung nicht gefährdet werden. Skyguide leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Luftraum- und Aviatikinfrastrukturstrategie der Schweiz.

2.4 Skyguide verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der Norm ISO 31000 orientiert, ein Compliance-Management-System, das sich an der Norm ISO 37301 orientiert, und über ein Betriebskontinuitätsmanagementsystem. Sie informiert den Hauptaktionär über die wichtigsten Unternehmensrisiken und die Schwerpunkte im CMS.

2.5 Skyguide verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie. Der Verbesserung der Energieeffizienz und der Vermeidung von Treibhausgasemissionen kommt eine besondere Bedeutung zu.

3 Finanzielle Ziele

3.1 Skyguide erwirtschaftet ein ausgeglichenes Ergebnis und steigert die Effizienz.

3.2 Skyguide verfolgt eine nachhaltige Gebührenpolitik. Sie strebt eine hohe Nutzerfinanzierung aller im schweizerischen Luftraum erbrachten Flugsicherungsdienste an.

3.3 Skyguide strebt bis 2030 den Abbau ihrer Nettoverschuldung auf weniger als 1 x EBITDA3 an.

3.4 Skyguide versichert sich angemessen gegen ihre Haftpflichtrisiken.

4 Personal- und vorsorgepolitische Ziele

4.1 Skyguide verfolgt eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik und bietet für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld an, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit fördert.

4.2 Skyguide wendet zeitgemässe Vergütungs- und Vorsorgesysteme an, die auf den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sind. Sie hält die Bestimmungen von Artikel 6a Absätze 1–5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20004 und die Bestimmungen der Kaderlohnverordnung vom 19. Dezember 20035 ein.

4.3 Skyguide fördert bei Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine integre Arbeitshaltung, die mit den Vorschriften der Corporate Governance des Bundes übereinstimmt. Sie pflegt eine Führungspraxis, die auf Wertschätzung beruht, Leistung bietet und fordert und durch die interne und externe Kommunikation Vertrauen schafft. Skyguide nimmt die massgebenden Elemente der strategischen Ziele in die Zielvereinbarungen mit dem obersten Kader auf und berücksichtigt diese bei der Leistungsbeurteilung.

4.4 Skyguide wirkt darauf hin, den Frauenanteil im Unternehmen und insbesondere in Kaderpositionen zu erhöhen;

4.5 Skyguide setzt sich im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse von Skyguide für einen massgeblichen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse ein.

4.6 Skyguide sorgt für ein zeitgemässes Pensionierungsalter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

5 Kooperationen und Beteiligunge

5.1 Skyguide kann Kooperationen im In- und Ausland (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) eingehen, wenn diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    a. Sie sind zulässig nach Artikel 40b LFG und Artikel 6a VFSD.

    b. Sie unterstützen die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags

    c. Sie tragen zur Erreichung der strategischen Ziele des Bundesrates bei.

    d. Sie können führungsmässig eng betreut werden.

    e. Sie tragen dem Risikoaspekt genügend Rechnung.

6 Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, bei Bedarf und nach Rücksprache mit Skyguide Anpassungen der strategischen Ziele an das sich wandelnde Umfeld des Unternehmens vorzunehmen.

7 Berichterstattung

7.1 Der Verwaltungsrat der Skyguide erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

7.2 Skyguide pflegt während des Jahres einen regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes. Sie informiert den Eigner rechtzeitig und sachgerecht über Tatsachen oder Beschlussfassungen im Unternehmen, die die Erreichung der strategischen Ziele beeinflussen können.

1 SR 748.0
2 SR 748.132.1
3 EBITDA: Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
4 SR 172.220.1
5 SR 172.220.12

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