Strategische Ziele für die Swisscom

Strategische Ziele des Bundesrates für die Swisscom AG 2022 - 2025

Einleitung

Der Bund ist Hauptaktionär der Swisscom AG. Er verfügt über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen. Die Aktionärsinteressen des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Swisscom AG im Rahmen von Artikel 3 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes vom 30. April 19971 (TUG) und anerkennt in seiner Eigenschaft als Aktionär die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrats in Bezug auf die Geschäftsstrategie und -politik. Er beachtet ebenso die Grundsätze der Staatsunabhängigkeit der Medien. Die Rolle des Bundes als Hauptaktionär ist von seiner Funktion als Regulator und als Aufsichtsbehörde über den Fernmeldemarkt institutionell getrennt.

Gestützt auf Artikel 6 TUG legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär des Unternehmens erreichen will. Die strategischen Ziele richten sich an die Swisscom AG und ihre Gruppengesellschaften in der Schweiz und im Ausland (nachfolgend «Swisscom»). Der Bund verpflichtet sich damit im Vierjahresrhythmus zu längerfristigen, konsistenten Zielen und schafft durch deren Veröffentlichung Transparenz für Drittinvestoren. Die strategischen Ziele enthalten keine operativen Vorgaben.

Neben der Festlegung der strategischen Ziele stehen dem Bund zur Einflussnahme auf das Unternehmen die Mittel zur Verfügung, die einem Hauptaktionär im Aktienrecht zukommen, also der Einfluss auf die Besetzung des Verwaltungsrats und die stimmenmässige Beherrschung der Generalversammlung. Nach den geltenden Statuten der Swisscom hat der Bund zudem das Recht, zwei Personen in den Verwaltungsrat abzuordnen, die er instruieren kann. Eine Instruktion des Bundesrats richtet sich ausschliesslich an seine Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Swisscom. Sie entbindet die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats nicht von der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Gesamtinteressen des Unternehmens. Der Bundesrat wird nicht in einer anderen als der genannten Weise auf die Swisscom Einfluss nehmen.

1 Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der Swisscom Folgendes:

1.1 Die Swisscom wird betriebswirtschaftlich geführt, ist wettbewerbsfähig und kundenorientiert.

1.2 Die Swisscom sorgt für den Ausbau und Betrieb einer zukunftsgerichteten und zuverlässigen Netz- und Informatikinfrastruktur unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse, der technologischen Entwicklung und der Sicherheit, insbesondere der Cyber-Sicherheit, des Fernmeldegeheimnisses, des Datenschutzes und der ständigen Erreichbarkeit der Notrufzentralen.

1.3 Die Swisscom leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erschliessung von allen Regionen der Schweiz mit Mobilfunk- und Hochbreitbandinfrastruktur. Sie bewirbt sich um zukünftige Grundversorgungskonzessionen.

1.4 Die Swisscom entwickelt, produziert und vermarktet erfolgreich Dienste in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung und leistet damit einen Beitrag zur Digitalisierung aller Regionen in der Schweiz.
Zu diesem Zweck strebt die Swisscom mit ihrem Angebot folgende Hauptziele an:

a. Privatkundinnen und -kunden: Gestaltung eines kundengerechten Angebots und Halten der Marktführerschaft im nationalen Markt für Konnektivität betreffend Telefonie, Breitband und Fernsehen;

b. Gross- und KMU-Kunden: Gestaltung eines kundengerechten Angebots für nationale und internationale Bedürfnisse sowie Aufbau und Halten einer bedeutenden Marktposition im Geschäftskundenmarkt für konvergente Kommunikations- und IT-Dienstleistungen.

1.5 Die Swisscom verfolgt in Italien mit Fastweb eine Strategie, die auf die langfristige Schaffung eines positiven Wertbeitrags ausgerichtet ist.

1.6 Die Swisscom verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der ISO-Norm 310002 orientiert, und ein Compliance-Management-System, das sich an der ISO-Norm 37301 orientiert.

1.7 Die Swisscom verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie. Dabei kommt der Verminderung der Treibhausgasemissionen eine besondere Bedeutung zu. Sie trägt, wo dies betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung.

2 Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Swisscom Folgendes:

2.1 Die Swisscom sichert und steigert langfristig den Unternehmenswert. Sie weist bezüglich Gesamtrendite, bestehend aus Dividendenausschüttung und Aktienkursentwicklung, eine Performance auf, die mit vergleichbaren Unternehmen in Europa Schritt hält.

2.2 Die Swisscom betreibt eine Dividendenpolitik, die dem Grundsatz der Stetigkeit folgt und eine im Vergleich mit anderen börsenkotierten Schweizer Unternehmen attraktive Dividendenrendite gewährleistet. Dabei berücksichtigt sie die Erfordernisse einer nachhaltigen Investitionstätigkeit, einer risikogerechten und branchenüblichen Eigenkapitalquote sowie eines jederzeit einfachen Zugangs zu den Kapitalmärkten.

2.3 Die Swisscom strebt eine Nettoverschuldung von höchstens 2,4 × EBITDA an; zeitweise Überschreitungen dieser Quote sind zulässig.

3 Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von der Swisscom Folgendes:

3.1 Die Swisscom verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik und entwickelt diese im Rahmen der Mitwirkungsrechte mit den Sozialpartnern zukunftsgerichtet weiter. Sie schafft durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre Kommunikation beim Personal Vertrauen.

3.2 Die Swisscom gilt als attraktive Arbeitgeberin, um unternehmensintern und extern Talente zu identifizieren, zu gewinnen und längerfristig zu binden. Sie fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vielfalt im Unternehmen. Insbesondere strebt sie an, die Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nach Ablauf der Übergangsfrist zu übertreffen, und schafft dafür die Voraussetzungen.

3.3 Die Swisscom vergütet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter markt- und leistungsgerecht. Die Festlegung und Berechnung der Vergütung basiert auf klaren und im Voraus festgelegten Kriterien. Variable Vergütungsanteile berücksichtigen den langfristigen Erfolg der Swisscom.

3.4 Die Swisscom fördert durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen die berufliche Entwicklung, die Qualifikation und die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und richtet diese auf die kommenden Bedürfnisse aus. Sie bietet eine zeitgemässe berufliche Grundbildung an.

4 Kooperationen und Beteiligungen

Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründungen von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) nur eingeht, wenn sie zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beitragen. Kooperationen, die der Erschliessung von allen Regionen der Schweiz mit Mobilfunk- und Hochbreitbandinfrastruktur dienen, dürfen eigegangen werden, wenn damit der Unternehmenswert nachhaltig gesichert wird. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Kooperationen führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung getragen wird. Im Ausland dürfen keine Beteiligungen an Telekommunikationsgesellschaften mit Grundversorgungsauftrag eingegangen werden. Andere Beteiligungen im Ausland sind möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen.

5 Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, bei Bedarf und nach Rücksprache mit der Swisscom Anpassungen der strategischen Ziele an das sich wandelnde Umfeld des Unternehmens vorzunehmen.

6 Berichterstattung

6.1 Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom einen Informationsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes entsprechend den regelmässig stattfindenden Analysten- und Investorengesprächen pflegt. Der Gleichbehandlung der Aktionärinnen und Aktionäre wird dabei Rechnung getragen.

6.2 Der Verwaltungsrat der Swisscom erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahrs Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

1SR 784.11
2Die Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.

Dokumente

Archiv

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
+41 58 462 55 11

info@gs-uvek.admin.ch

Weitere Kontakte

Kontaktinformationen drucken

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/bundesnahe-betriebe/swisscom/strategische-ziele-fuer-die-swisscom.html