Post: Modernisierung und finanzielle Stabilisierung der Grundversorgung
Bern, 14.06.2024 - Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt.
Die Schweizerische Post befindet sich mitten im digitalen Wandel. Die Briefmenge ist in den letzten zehn Jahren um ein Drittel zurückgegangen. Die Anzahl der Bareinzahlungen am Schalter ist in dieser Zeit sogar um fast zwei Drittel eingebrochen. Diese Entwicklung dürfte sich fortsetzen. Bis 2030 rechnet die Post mit einer weiteren Verringerung des Briefvolumens um rund 30 Prozent. Die Bareinzahlungen könnten gar um 80 Prozent abnehmen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat den Bericht über die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zur Kenntnis genommen. An seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 hat er entschieden, eine Revision der Postverordnung einzuleiten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und dem Bundesrat Ende Februar 2025 unterbreiten.
Die Eckpunkte der Vorlage sehen vor:
- Mehr Flexibilität bei der Zustellung
Die Post muss künftig mindestens 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen. Heute sind die Vorgaben bei Briefen 97 Prozent und 95 Prozent bei Paketen. In Zukunft hat die Post die Sendungen grundsätzlich in ganzjährig bewohnten Siedlungen zuzustellen. Die 2021 in Kraft getretene Verpflichtung zur Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser wird aufgehoben.
Die heutigen Vorgaben verursachen in der Grundversorgung hohe Kosten. Sie zwingen die Post zu Investitionen in eine überdimensionierte Infrastruktur, die nur in Ausnahmefällen ausgelastet ist. Die Zustellung in abgelegene Häuser ist für die Postbotinnen und Postboten oft mit langen Wegen verbunden. Mit den vom Bundesrat beschlossenen regulatorischen Erleichterungen erhält die Post mehr Flexibilität. - Stärkerer Fokus auf digitale Angebote
Die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen haben sich durch die Digitalisierung verändert. Diese Entwicklung wird in der heutigen Postgesetzgebung zu wenig berücksichtigt. Das will der Bundesrat ändern. Künftig soll ein digitaler Brief zur Grundversorgung gehören. Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig.
Im Zahlungsverkehr ist die Digitalisierung in der Schweiz weit fortgeschritten. Trotzdem erfüllt Bargeld weiterhin wichtige Funktionen und trägt zur Widerstandsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft bei. Die Grundversorgung soll deshalb weiterhin den baren analogen Zahlungsverkehr umfassen. Künftig soll das Zahlungsverkehrskonto auch ein Online-Zahlungsmittel (z.B. Debitkarte oder Bezahl-App) sowie den Internetzahlungsverkehr einschliessen.
Finanzierung vorläufig sichergestellt
Die Post muss die Grundversorgung gemäss Postgesetz eigenwirtschaftlich erbringen. Sie erhält von der öffentlichen Hand keine finanzielle Unterstützung.
Die vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen dürften die Post ab 2026 um bis zu 45 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Die Finanzierung der Grundversorgung ist damit vorläufig sichergestellt. Der Bundesrat anerkennt, dass mittel- bis längerfristig eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung unumgänglich ist. Er verzichtet aber darauf, sich bereits heute auf weitere Massnahmen festzulegen. Das UVEK wird dem Bundesrat im Jahr 2025 die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes im Hinblick auf die Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 unterbreiten.
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