Initiative «Blackout stoppen»: Bundesrat schlägt indirekten Gegenvorschlag vor

Bern, 28.08.2024 - Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» beraten. Er lehnt die Volksinitiative ab, will aber noch in diesem Jahr einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiten, um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Damit will sich der Bundesrat die Möglichkeit offenhalten, das heute verfügbare Mass an klima-schonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbaren Strom zu sichern.

Am 19. März 2024 ist die Eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zustande gekommen. Neu soll die Bundesverfassung festhalten, dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt sein muss und der Bund die dafür nötigen Verantwortlichkeiten festlegt. Weiter soll die Stromproduktion umwelt- und klimaschonend erfolgen und es sollen dazu alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sein. Eine Annahme der Initiative würde eine neue Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und die Aufhebung des seit dem 1. Januar 2018 geltenden Verbots der Erstellung neuer Kernkraftwerke bedeuten.

Neue Ausgangslage

In den letzten Jahren hat sich die Situation auf dem Strommarkt und in der Energiepolitik grundlegend verändert:

  1. Klimaziele und Strombedarf: Die Schweiz strebt bis 2050 Netto-Null-Emissionen an, was den vollständigen Ersatz fossiler Energien durch klimaschonenden Strom erfordert. Verbunden mit dem Bevölkerungswachstum steigt dadurch der Strombedarf.
  2. Gaskraftwerke: Die ursprünglich angenommene Option, fehlenden Strom durch Gaskraftwerke zu ersetzen, ist heute aufgrund des Netto-Null-Ziels nicht mehr möglich. Öl- und Gaskraftwerke sind nur als Reserve für den Notfall vorgesehen.
  3. Geopolitische Unsicherheiten: Die verschärfte Energieversorgungslage in Europa seit 2022 bedeutet, dass Ersatz für fehlenden Strom nicht wie früher angenommen, zu jeder Zeit in passender Menge importiert werden kann.

Forderung nach mehr klimaschonendem Strom unbestritten

Für den Bundesrat ist es unbestritten, dass der Strombedarf in der Schweiz in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Nebst dem Bevölkerungswachstum ist insbesondere das Klimaziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 ein starker Treiber dieser Entwicklung. Das Klimaziel kann nur erreicht werden, indem fossile Energien konsequent durch klimaschonenden Strom ersetzt werden. Mit der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 diesen Weg bestätigt. Der Bundesrat teilt die Haltung des Initiativkomitees, dass Technologieoffenheit eine Voraussetzung darstellt, um den steigenden Strombedarf auch langfristig klimaschonend, sicher und zuverlässig decken zu können.

Rolle der Kernenergie in der Schweiz

Die vier heute in Betrieb stehenden inländischen Kernkraftwerke leisten rund einen Drittel der gesamten Stromproduktion in der Schweiz. Sie verfügen alle über eine unbefristete Betriebsbewilligung und können betrieben werden, solange sie sicher sind. Wenn die Kernkraftwerke dereinst stillgelegt werden, muss der wegfallende Strom durch andere Produktionsanlagen im Inland kompensiert werden. Offen ist, ob der Ausbau der erneuerbaren Energien rasch genug erfolgen wird, um die wegfallenden Kapazitäten und den steigenden Strombedarf rechtzeitig decken zu können. Im Sinne einer verantwortungsvollen Planung der Stromversorgungssicherheit strebt der Bundesrat deshalb nach Technologieoffenheit. Das bestehende Neubauverbot für Kernkraftwerke ist mit dem Ziel der Technologieoffenheit nicht vereinbar und birgt darüber hinaus auch Risiken für den Rückbau bestehender Anlagen.

Gründe für die Ablehnung der Initiative

Bereits heute schreibt die Bundesverfassung eine breit gefächerte Energieversorgung vor. Deshalb bedingt eine Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke keine Verfassungsänderung. Eine Anpassung auf Gesetzesstufe genügt. Weiter will die Initiative in der Bundesverfassung verankern, dass der Bund die Verantwortlichkeiten für die Stromversorgungssicherheit festlegt. Dies ist nicht notwendig. Die Bundesverfassung regelt bereits heute, dass sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Energieversorgung einsetzen. Schliesslich könnte die Initiative den allfälligen Betrieb von Reservekraftwerken während Strommangellagen in Frage stellen und würde damit neue Unsicherheiten bei der Stromversorgung schaffen. Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ab.

Vernehmlassung

Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2024 eine Anpassung im Kernenergiegesetz vorlegen, die Vernehmlassung soll bis Ende März 2025 dauern. Danach wird das Parlament die Initiative und den Gegenvorschlag beraten.


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