Dritte Teilmenge der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft

Bern, 29.08.2024 - Die dritte und letzte Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2024/2025 wurde am 29.08.2024 abgeschlossen. Dabei haben Gebote im Umfang von 105 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die Kosten für diese dritte Tranche betragen 7.6 Mio. EUR. Gemeinsam mit den beiden vorangegangenen Ausschreibungen beläuft sich damit die beschaffte Menge auf 250 GWh, die gesamten Kosten auf 16.5 Mio. EUR. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist nicht geplant.

Bei der von Swissgrid durchgeführten dritten Ausschreibung für die Wasserkraftreserve wurden insgesamt 115 Gebote mit total 373 GWh von unterschiedlichen Anbietern eingereicht. Die ElCom hat entschieden, Angeboten mit insgesamt 105 GWh den Zuschlag für die Vorhaltung der Wasserkraftreserve zu geben. Parallel zum Ausschreibungsprozess erstellte Analysen zeigen, dass sich die Kosten für die beschaffte dritte Teilmenge im Umfang von 7.6 Mio. EUR durch die Preiserwartungen am Strommarkt noch erklären lassen. Daraus resultiert ein Durchschnittspreis von 72.28 EUR/MWh für die aktuell zugeschlagene Menge Energie (in den ersten beiden Teilausschreibungen betrug der Durchschnittspreis 53.17 EUR/MWh bzw. 68.20 EUR/MWh). Die in den drei Ausschreibungsrunden insgesamt beschaffte Menge beläuft sich auf 250 GWh – anvisiert wurde ein Gesamtvolumen von 300 GWh mit einer Toleranz von +/- 100 GWh. Damit liegt die nun beschaffte Menge im unteren Bereich der vorab bestimmten Eckwerte für die Wasserkraftreserve. Der Entscheid durch die ElCom erfolgte aufgrund einer Kosten-Nutzen-Abwägung: Einerseits kann die angestrebte Resilienz bei der Versorgungsstabilität dank dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren und unter Berücksichtigung der thermischen Reserve mit der nun beschafften Menge erzielt werden. Anderseits hätte eine höhere Reservemenge hohe Zusatzkosten verursacht.

Wasserkraftreserve als Teil der Stromreserve für den Winter
Die Ausschreibung der Wasserkraftreserve für den kommenden Winter erfolgt auf der Basis der aktuell geltenden Rechtsgrundlage, der Winterreserveverordnung. Mit der Wasserkraftreserve soll gegen Winterende eine allfällige Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden können. Mit der nun beschafften dritten Teilmenge ist der letzte Schritt getan, um eine Gesamtreserve zur Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen im Winter 2024/25 zu bilden. Die Beschaffung in Tranchen soll dazu beitragen, das Kostenrisiko durch allfällige Preisausschläge am Markt zu minimieren. Während es bei einer einzigen Ausschreibung sein könnte, dass der Zuschlag in einer Phase besonders hoher Preise erfolgt, wird durch die Verteilung auf mehrere Zeitpunkte dieses Preisrisiko reduziert.

Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die mit der Beschaffung einhergehenden Kosten für die Vorhaltung werden über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht und von allen Schweizer StromkonsumentInnen gemäss ihrem Verbrauch getragen.

Damit die Energie bei Bedarf auch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerufen werden kann, wird die Reserve auf verschiedene Kraftwerkskomplexe verteilt.

Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen
Die Energie soll Anfang Februar 2025 bis Mitte Mai 2025 vorgehalten werden. Mitte Mai wurde als Ende der Vorhalteperiode aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen festgelegt. Die Entwicklungen der Vorjahre illustrieren, dass ab dann die Füllstände spätestens wieder ansteigen.

Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab.

Die Eckwerte der Wasserkraftreserve sind in Form einer Weisung publiziert, die auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) einsehbar ist. Auch ein Faktenblatt mit Fragen und Antworten zur Erläuterung für Medien und Öffentlichkeit steht auf der Webseite der ElCom zur Verfügung.

Über die ElCom
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.
Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher. Die Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig.


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