Zweitwohnungsverordnung: Behörden und Organisationen angehört

Ittigen, 18.06.2012 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat heute Vertreter von Behörden, Parteien, Verbänden und Organisationen zu einer konferenziellen Anhörung empfangen. Sie konnten sich zum Verordnungsentwurf äussern, der die drängendsten Fragen der neuen Verfassungsbestimmungen zum Zweitwohnungsbau klären soll. Die Anregungen werden nun ausgewertet und gewürdigt.

Über hundert Vertreterinnen und Vertreter von Kantonsbehörden, im Parlament vertretenen Parteien, landesweit tätigen Verbänden und Organisationen haben sich heute engagiert und konstruktiv zum Verordnungsentwurf geäussert, mit dem die drängendsten Fragen zum Zweitwohnungsbau geklärt werden sollen. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat die auf Einladung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erfolgte dreistündige Anhörung durchgeführt. Die Adressaten der Anhörung haben auch noch die Möglichkeit, sich bis am 22. Juni 2012 schriftlich zu äussern.

Der derzeitige Verordnungsentwurf regelt den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent erreicht haben. Solche Gemeinden dürfen keine Zweitwohnungen mehr bewilligen, es sei denn, sie knüpfen die Baubewilligung an eine Bedingung, die sicherstellt, dass mit dem Bau «warme Betten» entstehen. Als Zweitwohnungen sollen gemäss Entwurf Wohnungen gelten, deren Nutzer und Nutzerinnen keinen Wohnsitz in der Standortgemeinde haben. Bezüglich der Frage, wann die Verordnung in Kraft treten soll, enthält der Entwurf derzeit zwei Varianten: Zur Debatte stehen der 1. September 2012 sowie der 1. Januar 2013. Die Verordnung bleibt in Kraft, bis die vom Parlament zu bestimmende Ausführungsgesetzgebung zu den neuen Verfassungsbestimmungen vorliegen wird.

Auf Verordnungsstufe kann nur der Bau neuer, nicht aber der Umgang mit bestehenden Zweitwohnungen geregelt werden. Allfällige Einschränkungen, die Wohnungen betreffen, die vor Annahme der Zweitwohnungsinitiative gebaut wurden, bedürften einer gesetzlichen Grundlage, da sie in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie eingreifen würden.

Nebst Zustimmung erntete der Verordnungsentwurf auch Vorbehalte. Diese betrafen vorab die Möglichkeit, bestehende Erstwohnungen auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als zwanzig Prozent in Zweitwohnungen umwandeln zu können. Vorgeschlagen wurde diesbezüglich etwa, dass Umnutzungen der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollten und Bewilligungen nur in bestimmten Fällen erteilt werden dürften. Ebenfalls umstritten waren die Ausnahmeregelungen zum Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von zwanzig Prozent aufweisen. Verschiedene Stellungnahmen plädierten für grosszügigere Ausnahmen, insbesondere für den Bau von Wohnungen für Studierende oder Berufsleute. Mehrere Votanten – unter ihnen die Delegierten der Kantone – sprachen sich im Übrigen dafür aus, dass die Verordnung erst am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Die Anregungen und Bemerkungen der angehörten Behörden, Parteien, Verbände und Organisationen werden nun ausgewertet und gewürdigt. Die Arbeitsgruppe, die Bundesrätin Doris Leuthard nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative eingesetzt hatte, kommt Anfang Juli zu einer letzten Sitzung zusammen, um die Schlussredaktion des Entwurfs vorzunehmen.


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