Flugverkehr-Staatsvertrag unterzeichnet

Bern, 04.09.2012 - Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben heute in Bern den Staatsvertrag zum Flugverkehr unterzeichnet. Mit diesem Vertrag können die Schweiz und Deutschland eine seit Jahren dauernde Auseinandersetzung um die Neuregelung der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet beenden. Er bedarf nun noch der Ratifikation durch die Parlamente beider Staaten.

Der von den Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschlands Anfang Juli 2012 vereinbarte Vertrag sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet, an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zulässt und grundsätzlich einen satellitengestützten gekröpften Nordanflug akzeptiert, der auf Schweizer Seite der Grenze entlang führen würde. Zudem gilt eine siebenjährige Übergangszeit. Die Schweiz ist im Gegenzug bereit, die am frühen Abend landenden Flüge anstatt von Norden her über eine andere Route zum Flughafen Zürich zu führen. Mit dem Staatsvertrag kann ein jahrelanges Ringen zwischen den beiden Staaten um das Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich beendet werden, betonten der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer und Bundesrätin Doris Leuthard heute bei der Unterzeichnung. «Der Staatsvertrag schafft Rechtssicherheit für die Bevölkerung und den Flughafen Zürich und belässt dem Flughafen die Möglichkeit für eine moderate Entwicklung», erklärte Bundesrätin Leuthard. «Beide Seiten haben Kompromisse gemacht, um eine Einigung zu erzielen.» 

Damit die Regelungen des Staatsvertrages umgesetzt werden können, müssen am Flughafen Zürich die Ost-Westpiste und eine der beiden Nord-Süd-Pisten verlängert werden. Die neuen Ruhezeiten für Deutschland treten deshalb erst in Kraft, wenn der Pistenausbau abgeschlossen ist, spätestens allerdings auf Anfang 2020. Als Gegenstück für die lange Übergangsfrist enthält der Vertrag einen Passus, wonach ab Ratifikation des Abkommens die Ruhezeiten für Deutschland unter der Woche am Abend um eine Stunde auf 20 Uhr vorverlegt werden.

Die Ratifikation des Vertrages fällt in die Kompetenz der Parlamente der beiden Staaten. Der Bundesrat wird die Botschaft zuhanden der Eidgenössischen Räte bis Ende Jahr verabschieden. Das Parlament kann den Vertrag somit im Verlauf des Jahres 2013 behandeln. In der Botschaft soll soweit möglich aufgezeigt werden, mit welchen betrieblichen Konzepten der Staatsvertrag umgesetzt werden kann. Der Bund strebt dabei einen fairen Ausgleich an, um weiterhin einen sicheren Flugbetrieb zu  gewährleisten, die Kapazitäten zu bewältigen und der Lärmbelastung der Bevölkerung Rechnung zu tragen.


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