Bundesrat setzt Postorganisationsverordnung in Kraft

Bern, 25.10.2012 - Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Postorganisationsverordnung per 1. Dezember 2012 in Kraft zu setzen. Sie enthält insbesondere Bestimmungen für die Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft und zum Verhältnis zwischen dem Bund als Besitzer der Post und dem Unternehmen.

Am 17. Dezember 2010 hat das Parlament das neue Postgesetz und das neue Postorganisationsgesetz verabschiedet. Der Bundesrat wurde mit dem Vollzug der Gesetze beauftragt. Das Postgesetz, die Postverordnung sowie das Postorganisationsgesetz wurden am 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. Zur Konkretisierung der Bestimmungen im Postorganisationsgesetz wurden nun in der Postorganisationsverordnung Ausführungsbestimmungen erlassen.

Die Verordnung regelt insbesondere, wie der Bund die Erfüllung der Grundversorgungsverpflichtung und der strategischen Ziele durch die Post und deren Tochtergesellschaften steuert und kontrolliert. Ferner mussten verschiedene Bestimmungen des Personalrechts angepasst werden, weil auf die Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Post nach einer Übergangsfrist nicht mehr das Bundespersonalgesetz, sondern das Obligationenrecht anzuwenden ist.


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