Der Bundesrat vollzieht die Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft

Bern, 07.06.2013 - Die Post wird auf den 26. Juni 2013 von einer Anstalt in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Er hat zudem der Ausgliederung der PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zugestimmt. Die beiden Beschlüsse erfolgen im Zuge der Umsetzung der neuen Postgesetzgebung, die seit dem 1. Oktober 2012 gilt.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Anstalt Post am 26. Juni 2013 in die spezialgesetzliche Schweizerische Post AG umgewandelt wird. Ausserdem hat er der gleichzeitigen Ausgliederung der PostFinance in die privatrechtliche Aktiengesellschaft PostFinance AG zugestimmt. Schliesslich hat der Bundesrat die Eröffnungsbilanz der Schweizerischen Post AG per 1. Januar 2013 beschlossen und das bisherige Dotationskapital der Anstalt Post in der Höhe von 1.3 Mia. Fr. in Aktienkapital der Schweizerischen Post AG umgewandelt.

Mit diesen Beschlüssen im Rahmen des Überführungsprozesses nach den Vorgaben des Postorganisationsgesetzes ist aus Sicht des Bundesrats die Umstrukturierung der Post vollzogen und das Projekt Totalrevision Postgesetzgebung abgeschlossen. Die neuen Gesetze und Verordnungen sind in Kraft. Zudem sind die neu geschaffenen Behörden PostCom und Fachdienst Post beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) operativ tätig.

Die Unterstellung der PostFinance AG unter die Finanzmarktaufsicht wird am Stichtag vom 26. Juni 2013 erfolgen.

Auch nach dieser Umwandlung ist der Bund alleiniger Eigentümer der Post AG. Wie bisher wird der Bundesrat die Post AG auch in Zukunft mit den so genannten strategischen Zielen sowie  im Rahmen der Generalversammlung steuern.


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