Ja zur Vignetten-Vorlage ermöglicht sinnvolle Erweiterung des Nationalstrassennetzes

Bern, 23.09.2013 - Am 24. November 2013 kann das Volk über die Autobahnvignette entscheiden. Bei der zur Abstimmung stehenden Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes geht es um die Schaffung einer Zweimonatsvignette und die Erhöhung des Preises für die Jahresvignette. Diese dient dazu, rund 400 Kilometer kantonaler Strassen zu finanzieren, die neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Viele Regionen können so besser erschlossen und mit Umfahrungen entlastet werden. Der Bundesrat empfiehlt darum, der Vignetten-Vorlage zuzustimmen. Gute Verkehrsverbindungen stärken die Schweiz, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute in Bern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Das Nationalstrassennetz verbindet alle Landesteile der Schweiz mit den Zentren und umfasst heute rund 1800 Kilometer. Die dazu gehörenden Strecken wurden vom Parlament 1960 festgelegt und im sogenannten Netzbeschluss verankert. Seither gab es nur geringfügige Anpassungen daran, obwohl die Bevölkerung inzwischen von 5,4 auf 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner gewachsen ist und sich der Strassenverkehr verfünffacht hat. Um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden, hat das Parlament neue Strecken ins Nationalstrassennetz aufgenommen und den Netzbeschluss entsprechend angepasst. Es handelt sich um rund 400 Kilometer kantonaler Strassen, mit denen mittelgrosse Städte und Agglomerationen sowie die Berg- und Randregionen besser an das Nationalstrassennetz angebunden werden. Der Bund übernimmt auf diesen Strecken ausserdem wichtige Umfahrungsprojekte. Das Nationalstrassennetz soll zudem in Morges/Lausanne und im Zürcher Glatttal mit zwei neuen Abschnitten ergänzt werden. Um die Kosten zu decken, die sich aus der Übernahme der kantonalen Strassen ergeben, hat das Parlament den Preis für die Jahresvignette von 40 auf 100 Franken erhöht. Zudem hat es eine Zweimonatsvignette für 40 Franken geschaffen.

Zur Abstimmung stehen die im Nationalstrassenabgabegesetz geregelten Änderungen bei der Autobahnvignette. Weil diese Vorlage vom Parlament rechtlich mit dem Netzbeschluss verknüpft wurde, beeinflusst die Abstimmung auch den Netzbeschluss. Der Bundesrat kann die Erweiterung des Nationalstrassennetzes nur bei einem Ja zur Vignetten-Vorlage in Kraft setzen. Bei einem Nein bliebe die Erweiterung des Nationalstrassennetzes um die rund 400 Kilometer Strassen blockiert. „Gute Verkehrsverbindungen stärken die Schweiz. Es ist darum sinnvoll, das Nationalstrassennetz den geänderten Bedürfnissen anzupassen und der damit verbundenen Erhöhung des Vignettenpreises zuzustimmen", sagte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. „ Viele Regionen können so besser erschlossen und mit Umfahrungen entlastet werden."

Zu den neu in den Netzbeschluss aufgenommenen Abschnitten gehören z.B. die Strecken Bern-Biel, Bellinzona-Locarno, Spiez-Kandersteg und Gampel-Goppenstein (Zufahrten Autoverlad Lötschberg), die Julierpass-Strasse oder die Hirzelverbindung. Der Bund wird auf den neuen Strecken ausserdem Umfahrungsprojekte übernehmen. Dabei geht es zunächst um La-Chaux-de-Fonds, Le Locle und Näfels. Bei weiteren rund 20 Umfahrungen wird der Bund die von den Kantonen begonnene Planung weiterführen. Mit dem Netzbeschluss kann zudem die Planung für den Bau der zwei Netzergänzungen in Morges/Lausanne und im Zürcher Glatttal fortgesetzt werden, die der Beseitigung gravierender Engpässe dient.

Die Erhöhung des Vignettenpreises dient dazu, die durch die Übernahme der kantonalen Strecken entstehenden Mehrkosten von rund 300 Millionen Franken pro Jahr zu decken. Der Aufwand für den Winterdienst, die Grünpflege, Sanierungen sowie weitere Betriebs- und Unterhaltsarbeiten macht mit 100 Millionen einen Drittel davon aus. Rund 200 Millionen bzw. zwei Drittel entfallen auf den Ausbau. Diese Gelder werden vor allem für Ortsumfahrungen, für den Lärmschutz, für Massnahmen zum Schutz vor Lawinen und anderen Naturgefahren sowie zur Erhöhung der Sicherheit von Anschlüssen, Kreuzungen und Tunnels eingesetzt. Insgesamt kann der Bund in den kommenden 20 Jahren Projekte im Umfang von rund 4 Milliarden Franken verwirklichen.

Die mit dem Netzbeschluss verbundenen Investitionen lohnen sich. „Die Bevölkerung profitiert von besseren Verkehrsverbindungen, wird durch Ortsumfahrungen vom Lärm entlastet und erhält mehr Sicherheit", sagte Bundesrätin Leuthard. „Auf den neu übernommenen Abschnitten gelten die hohen Sicherheitsstandards der Nationalstrassen." Der Bundesrat erachtet die Erhöhung des Vignetten-preises darum für verkraftbar. Der Preis bleibt zudem auch im Vergleich zum Ausland moderat. In Frankreich, Italien oder Spanien müssen Automobilisten nur schon für eine Ferienreise oft höhere Autobahngebühren bezahlen als in der Schweiz für die ganzjährige Nutzung der Nationalstrassen. Die letzte Preisanpassung liegt fast 20 Jahre zurück.

Die Vignetten-Erträge des Bundes kommen vollständig der Spezialfinanzierung Strassenverkehr („Strassenkasse") zugute. Der Vignettenpreis wird erst erhöht, wenn deren Reserven unter die Schwelle von einer Milliarde Franken sinken. Damit wird sichergestellt, dass kein Geld auf Vorrat beschafft wird. Die Erhöhung erfolgt gemäss Finanzplanung bei einem Ja zur Vignetten-Vorlage voraussichtlich auf Anfang 2016.


Adresse für Rückfragen

Presse- und Informationsdienst UVEK: +41 31 322 55 11



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/medien/medienmitteilungen.msg-id-50340.html