Bundesrat legt die strategischen Ziele für die SBB für die Jahre 2015 bis 2018 fest

Bern, 01.04.2015 - An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die strategischen Ziele für die SBB AG für die Jahre 2015 bis 2018 festgelegt. Er hat die bisherigen Eckwerte unverändert beibehalten, in einzelnen Punkten aber Änderungen vorgenommen. So wird die zulässige Grenze der Verschuldung moderat erhöht. Diese Anpassung ermöglicht es der SBB, die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Der Bund ist Alleinaktionär der SBB AG. Die Wahrung der Eignerinteressen obliegt dem Bundesrat. Seine Vorgaben legt er für die Dauer von jeweils vier Jahren in den strategischen Zielen fest, mit denen er das Unternehmen steuert. Der Verwaltungsrat ist dafür verantwortlich, dass die Ziele erreicht werden. Ob dies der Fall ist, überprüft der Bundesrat jährlich.

Aufgrund der positiven Erfahrungen in der Vergangenheit hat der Bundesrat für die Jahre 2015 bis 2018 die Stossrichtung und die Eckwerte der Eigentümerstrategie unverändert beibehalten. Er erwartet weiterhin, dass die SBB ein an Markt und Kunden orientiertes Unternehmen und zudem eine fortschrittliche Arbeitgeberin ist. In einzelnen Punkten hat er indes Anpassungen an aktuelle Entwicklungen des Unternehmens und des Umfeldes vorgenommen. So werden - wie im Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) vorgesehen - die strategischen Ziele und die Leistungsvereinbarung getrennt. Zudem wird die federführende Rolle des Bundes bei den Planungen zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs unterstrichen. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Struktur und die Formulierung der Ziele vereinfacht und gestrafft. Er folgt damit einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates.

Die bedeutendste Änderung betrifft die finanziellen Ziele. Künftig wird es keine messbaren Vorgaben mehr für das Jahresergebnis des Konzerns oder einzelne Geschäftsfelder geben. Einzige Ausnahme bildet die quantitative Vorgabe zur maximal zulässigen Verschuldung der SBB. Diese Vorgabe wird leicht erhöht sowie methodisch den anderen bundesnahen Unternehmen Swisscom, Post, Skyguide und RUAG angepasst. Neu soll die verzinsliche Nettoverschuldung maximal das 6,5-fache des operativen Gewinns (EBITDA) betragen dürfen (statt, wie bisher, das 12-fache des EBIT). Dabei sind zeitweise Überschreitungen auch künftig zulässig. Das Unternehmen darf sich somit moderat höher verschulden als bisher. Damit wird berücksichtigt, dass die Investitionen der SBB in der zweiten Hälfte des laufenden Jahrzehnts einen Höhepunkt erreichen. Ab 2020 ist hingegen von rückläufigen Investitionen auszugehen. Es ist nicht auszuschliessen, dass das Verschuldungsziel ab diesem Zeitpunkt wieder tiefer angesetzt wird.

Die neuen strategischen Ziele für die SBB AG gelten rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2015 bis Ende 2018.


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