Einführung der neuen Internet-Domain .swiss

(Letzte Änderung 09.09.2015)

Biel/Bienne, 08.09.2015 - Öffentliche und private Unternehmen und Organisationen können sich ab jetzt für eine .swiss-Internetadresse bewerben. Während der ersten, am 7. September 2015 beginnenden Phase können nur Gesuche eingereicht werden für Marken, die gemäss eines Verfahrens der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) registriert wurden, für Bezeichnungen mit Bezug zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie für in der Schweiz geschützte Kennzeichen. An der Pressekonferenz heute Morgen betonte Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des UVEK, wie wichtig dieses neue Schaufenster im Ausland für den Wirtschaftsplatz Schweiz sei.

Seit gestern können Unternehmen und Organisationen eine .swiss-Internetadresse beantragen. Der Bund, der mit dem Betrieb der neuen Domain beauftragt worden ist, gebe diesen so die Möglichkeit, im Internet auf einer vertrauenswürdigen Plattform aufzutreten, die ihren Bezug zur Schweiz eindeutig herstelle, führte Bundesrätin Doris Leuthard weiter aus.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist dafür zuständig, die Zuteilung der neuen Domainnamen zu verwalten. Sein Direktor Philipp Metzger stellte die Zuteilungsmodalitäten vor. Pascal Jenny, Direktor von Arosa Tourismus, betonte wiederum, ".swiss wird bei potentiellen Gästen für den Schweizer Tourismus tolle Emotionen auslösen. .swiss steht für unsere Qualität, Schönheit und Sicherheit. Darum erhoffen wir uns auch in Arosa mit der künftigen Domain www.arosa.swiss ein noch besseres Image bei Gästen aus aller Welt".

Öffnung von .swiss in zwei Phasen

In einer ersten, bis zum 9. November 2015 dauernden Phase können .swiss-Adressen beantragt werden für im "Trademark Clearinghouse" (dem Markenregistrierungssystem der globalen Verwaltungsstelle von Internetadressen ICANN) eingetragene Marken, Bezeichnungen mit Bezug zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie für andere in der Schweiz geschützte Marken und Kennzeichen (z. B. Firmennamen). Gesuche können nur von im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen und öffentlichen Organisationen eingereicht werden. Nach Überprüfung der Gültigkeit der Bewerbungen wird das BAKOM sämtliche Gesuche während 20 Tagen veröffentlichen, damit Dritte entweder ein Konkurrenzgesuch stellen oder allfällige Probleme melden können. Die ersten Domainnamen werden Anfang Dezember 2015 zugeteilt

Die zweite Phase wird am 11. Januar 2016 beginnen. Die Gesuche können dann jegliche Art von Bezeichnung betreffen, sofern sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gestellt werden, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben. Die beantragte Bezeichnung muss einen hinreichenden objektiven Bezug zur gesuchstellenden Person aufweisen.

Zuteilung der Adressen

Das BAKOM übernimmt die Verwaltung der Domain .swiss für den Bund. Das heisst es kontrolliert, veröffentlicht und validiert jedes Gesuch gemäss den in der Verordnung über Internet-Domains (VID) vorgesehenen Grundsätzen. Allerdings registriert es die Gesuche nicht direkt; diese müssen dazu bei einem Registrar eingereicht werden. Eine Liste der Registrare findet sich auf www.nic.swiss. Diese stehen im Wettbewerb zueinander und können die Verkaufspreise frei festlegen. Sie müssen gemäss der Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich eine jährliche Gebühr von 90 Franken an das BAKOM entrichten, um die Kosten für die Zuteilung und die Verwaltung von Standard-Domainnamen zu decken. Die gegenwärtigen Marktpreise liegen zwischen rund 120 und 200 Franken.

Bei mehreren Bewerbungen um dieselbe Bezeichnung wird der Domainname der gesuchstellenden Person zugeteilt, deren Projekt der betroffenen Personengruppe oder der schweizerischen Community den höheren Mehrwert bringt. Demnach haben öffentlich-rechtliche Körperschaften Vorrang vor Inhaberinnen und Inhabern von Rechten an einer Marke oder einem Firmennamen. Liegen mehrere Bewerbungen vor, kann ein Domainname je nach Fall auch per Versteigerung oder gar nicht zugeteilt werden.

Generische Bezeichnungen wie www.hotel.swiss oder www.watch.swiss sind von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community und werden deshalb erst ab dem 11. Januar 2016 gemäss besonderen Regeln nach einer Ausschreibung oder auf Basis einer Spontanbewerbung zugeteilt. Durch diese Zuteilung per sogenanntem Namenszuteilungsmandat können diese Adressen in den Dienst der gesamten betroffenen Community gestellt werden (z. B. Zuteilung an einen Verband, der den ganzen Berufsstand vertritt).

Liste der Registrare: www.nic.swiss

Entstehung von .swiss

Die Domain .swiss entstand nach dem Entscheid der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) im Juni 2011, die Schaffung neuer generischer Domains wie .movie, .hotel oder .job zu liberalisieren. Ländernamen sind nicht in der Liste enthalten, das Adjektiv "swiss" hingegen schon. Der Bund hat sich bei der ICANN um den Betrieb der Domain beworben, um die Interessen des Landes zu schützen und zu fördern. Der Vertrag mit der ICANN wurde am 16. Oktober 2014 unterzeichnet. Die Verwaltung der Domain .swiss wurde anschliessend dem BAKOM übertragen, das die Funktion der Registerbetreiberin ausübt.
Die .swiss-Domain steht nicht in Konkurrenz zur Domain .ch, die weiterhin in Betrieb bleibt. Diese beiden Domains unterscheiden sich sowohl in ihrem Zweck und Gebrauch als auch in Bezug auf das Zielpublikum.


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