Bundesrat revidiert zwei Verordnungen im Elektrobereich

Bern, 25.11.2015 - Der Bundesrat hat am 25. November 2015 den Änderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) zugestimmt. Die revidierten Fassungen der NEV und der VGSEB treten am 20. April 2016 in Kraft.

Die EU hat ihre Richtlinien im Geltungsbereich des Mutual Recognition Agreement (Bilaterale I) geändert. Als Folge davon müssen insgesamt zehn Schweizer Verordnungen angepasst werden.

Die Anpassung der zwei Verordnungen im Elektrobereich an die geänderten Rechtsgrundlagen der EU harmonisieren die technischen Vorschriften und stellen so den ungehinderten Warenaustausch mit dem europäischen Wirtschaftsraum auch in Zukunft sicher. Das schafft günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und für die Konsumenten, indem die Last für die betroffenen Wirtschaftsakteure reduziert wird, wie beispielsweise die Vermeidung von separaten Serien für die Schweiz.

Die Änderungen der NEV und der VGSEB sind zu einem überwiegenden Teil sprachlicher Natur. Es geht im Wesentlichen darum, die von der EU neu eingeführten Begrifflichkeiten ins schweizerische Recht zu übernehmen. Die wenigen materiellen Änderungen überführen die neuen Elemente der EU-Richtlinie betreffend Pflichten der Marktakteure oder betreffend der Marktüberwachung ins schweizerische Recht.


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