Einhausung Schwamendingen: UVEK erteilt Plangenehmigung

Bern, 10.12.2015 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat unter verschiedenen Auflagen die Plangenehmigung für die Einhausung Schwamendingen in Zürich erteilt. Damit schafft das UVEK die Voraussetzung, um die Lärmbelastung auf einem der am meisten belasteten Abschnitte des Nationalstrassennetzes in der Stadt Zürich entschärfen zu können. Gegen das Projekt waren 55 Einsprachen eingegangen.

Das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich geplante Lärmsanierungsprojekt „Einhausung Schwamendingen" sieht vor, die bestehende Nationalstrasse auf einer Länge von rund 940 Metern mit einem Tunnel zu überdecken (zwei Röhren mit je zwei durchgehenden Fahrstreifen). Das Projekt schliesst direkt an den bestehenden Tunnel Schöneich an, welcher gleichzeitig in sicherheitstechnischer Hinsicht auf den neusten Stand der Technik gebracht wird. Das Projekt, das primär dem Lärmschutz dient, kostet rund 393 Mio. Franken. Es umfasst folgende Teile:

  • Einhausungsbauwerk (Tagbautunnel) inkl. Brücke über die Unterführung Saatlenstrasse
  • Anpassung des Portals Aubrugg mit Ausfahrt Aubrugg (stadtauswärts)
  • Anpassung des Anschlusses Schöneich mit Ausfahrt Schwamendingen (stadteinwärts)
  • Lüftungsbauwerk Tierspital
  • Diverse Ereignislüftungen
  • Eindeckung Waldgarten (Schliessen Rasterdecke)

Um die Einhausung städtebaulich angemessen einzubetten, wird auf dem Dach der Einhausung ein Park verwirklicht. Es handelt sich dabei um eine für die Bevölkerung zugängliche Fläche, die mit der Nationalstrassenüberdeckung vereinbar ist. Damit wird insbesondere einem Anliegen der Stadt Zürich Rechnung getragen.

Gegen das Projekt sind beim UVEK 55 teilweise sehr umfangeiche Einsprachen eingegangen. Sie richteten sich einerseits gegen das Projekt selber oder gegen die Enteignungen von Grundeigentum. Verschiedene Einsprechende forderten zudem Entschädigungen wegen Beeinträchtigungen. Das UVEK hat sich mit den Einsprachen eingehend auseinandergesetzt. Im Rahmen von Verhandlungen und Gesprächen wurden Projektanpassungen diskutiert und vorgenommen. Einige Einsprachen konnten so einvernehmlich bereinigt werden. Das UVEK hat das Projekt nun mit diversen Auflagen genehmigt.

Gegen diese Plangenehmigungsverfügung kann innerhalb der gesetzlichen Frist Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Der vorliegende Entscheid stellt deshalb zwar einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung der Einhausung Schwamendingen dar, ist aber nicht mit dem Baubeginn gleichzusetzen.

Für die Realisierung des Bauwerks ist das ASTRA zuständig.


Adresse für Rückfragen

Adresse für Rückfragen (Genehmigungsverfahren): Presse- und Informationsdienst UVEK, +41 58 462 55 11

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