Bundesrätin Leuthard: «Atomausstiegsinitiative schafft grosse Probleme»

Bern, 11.10.2016 - Am 27. November 2016 entscheiden Volk und Stände über die Atomausstiegsinitiative. Diese will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen. Beznau I und II sowie Mühleberg müssten 2017 abgeschaltet werden, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie zu einer übereilten Abschaltung der Schweizer Kernkraftwerke führen würde. Der wegfallende Strom könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, sagte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Der Bundesrat setzt auf einen Ausstieg aus der Kernenergie, der mit dem Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromnetze Schritt hält. Das verschafft der Schweiz die für den Umbau der Energieversorgung nötige Zeit.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima entschieden Bundesrat und Parlament, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Gemäss der inzwischen verabschiedeten Energiestrategie 2050 dürfen in der Schweiz keine neuen Kernkraftwerke (KKW) mehr gebaut werden. Die bestehenden fünf KKW können so lange am Netz bleiben, wie sie sicher sind. Sie werden abgeschaltet, sobald sie wegen der Alterung an ihr Ende kommen. Wirtschaftliche Überlegungen können ebenfalls zu einer Stilllegung führen. So hat die BKW bereits entschieden, das KKW Mühleberg 2019 abzuschalten.  

Die Atomausstiegsinitiative will neue KKW ebenfalls verbieten. Zusätzlich fordert sie, die Laufzeit der bestehenden fünf KKW zu begrenzen. Bei Annahme der Initiative würde der neue Verfassungsartikel sofort greifen – es bräuchte nicht noch ein Gesetz zur Umsetzung: Die drei KKW Mühleberg, Beznau I und Beznau II müssten somit bereits 2017 abgeschaltet werden, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Die Initiative verlangt zudem, dass der Bund seine Energiepolitik auf weniger Energieverbrauch, mehr Effizienz und erneuerbare Energien ausrichtet, wie dies das Parlament mit der Energiestrategie 2050 bereits beschlossen hat.  

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie zu einer übereilten Abschaltung der KKW führen würde: Schon 2017 würde der Schweiz rund ein Drittel des heute produzierten KKW-Stroms fehlen. Mühleberg, Beznau I und Beznau II produzierten im Schnitt der letzten zehn Jahre jährlich gut 8 Terrawattstunden Strom. Dies entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von rund 1.6 Mio. Haushalten. Der fehlende Anteil könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuer­baren Energien ersetzt werden. Die Schweiz müsste deshalb bedeutend mehr Strom aus dem Ausland importieren. Dieser stammt oft aus Kohle- und Kernkraftwerken. Kohlekraftwerke belasten die Umwelt stark. In Deutschland und Frankreich, den Hauptimportländern der Schweiz, wird Strom heute nach wie vor zu grossen Teilen von Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerken produziert. «Die Initiative schafft grosse Probleme», erklärte Bundesrätin Doris Leuthard heute in Bern. Der Ausstieg aus der Kernenergie sei sinnvoll und machbar. Der KKW-Strom lasse sich aber nicht so rasch und einfach durch sauberen einheimischen Strom ersetzen. «Der Umbau unserer Energieversorgung braucht Zeit. Mit einem übereilten Ausstieg und forcierten Stromimporten ist der Schweiz nicht gedient.»

Die Initiative gefährdet zudem die Versorgungssicherheit der Schweiz. Durch deutlich mehr Importe droht eine Überlastung der Netzinfrastruktur. Die Stromleitungen und andere Teile des Netzes reichen heute nicht aus, um dauerhaft bedeutend mehr Strom einzuführen. Die notwendige Verstärkung mit Ausbau und Erneuerung der Stromleitungen braucht Jahre.

Ausserdem sind Entschädigungsklagen der Betreiber absehbar für Investitionen, die sie im Vertrauen auf das geltende Recht mit unbefristeter Betriebsbewilligung getätigt haben. Bei einer Begrenzung der Laufzeiten können sie diese nicht amortisieren. Sind die Klagen erfolgreich, müssten der Bund – und damit letztlich alle Steuerpflichtigen – diese Entschädigungen bezahlen.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Atomausstiegsinitiative abzulehnen:

Eine politisch gesetzte Befristung ist falsch. Massgebend ist die Sicherheit.

  • Die Abschaltfrist ist zu knapp: Der Ausbau der einheimischen Erneuerbaren braucht Zeit.
  • Mehr Importe aus umweltbelastender Stromproduktion wären die Folge.
  • Die Abhängigkeit vom Ausland nähme zu und die Versorgungssicherheit würde gefährdet.
  • Die Initiative birgt finanzielle Risiken für Bund und Steuerzahlende.

Die Energiedirektorenkonferenz der Kantone (EnDK) lehnt die Atomausstiegsinitiative ebenfalls ab.


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