Bundesrat schränkt Décharge für den Verwaltungsrat der Post ein

Bern, 11.06.2018 - An seiner Sitzung vom 8. Juni 2018 hat der Bundesrat entschieden, dem Verwaltungsrat der Post für das Geschäftsjahr 2017 keine vollumfängliche Décharge zu erteilen. Dies aufgrund der festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen durch PostAuto Schweiz AG im regionalen Personenverkehr. Ausserdem wird der Bundesrat die Corporate Governance extern überprüfen lassen. Insgesamt hat die Post die Aufträge des Bundesrats erfüllt. Der Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Geschäftsjahr 2017 wurde an die parlamentarischen Aufsichtskommissionen verabschiedet.

Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Generalversammlung der Post vom 26. Juni 2018 über die Anträge des Verwaltungsrates beschlossen. Dabei hat er entschieden, dass aufgrund der im Februar bekannt gewordenen Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen im regionalen Personenverkehr durch die PostAuto Schweiz AG dem Verwaltungsrat der Post für das Jahr 2017 keine vollumfängliche Décharge erteilt wird. Von der Entlastung ausgenommen werden die Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der Post-Auto-Gesellschaften.

Der Verwaltungsrat der Post beantragt, die Rechnung 2017 zu genehmigen. Der Bundesrat schliesst sich diesem Antrag an. In der Rechnung hat die Post Rückstellungen für die Rückzahlungen an den Bund und die Kantone für die zu Unrecht bezogenen Subventionen im regionalen Personenverkehr gemacht. Die KPMG AG wird für das Geschäftsjahr 2018 als Revisionsstelle der Post wiedergewählt. Danach wird die Zusammenarbeit mit KPMG AG nicht mehr weitergeführt, um einen Neuanfang zu gewährleisten. Die Post wird im Sommer 2018 das Verfahren für eine Ausschreibung des Mandates der Revisionsstelle das Geschäftsjahr 2019 eröffnen.

Corporate Governance wird überprüft

Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in den letzten Monaten (Fall PostAuto, Cyber-Attacke bei RUAG, Datendiebstahl bei Swisscom) hat der Bundesrat überdies beschlossen, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) bis Ende 2018 extern überprüfen zu lassen. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, zusammen mit dem UVEK und dem VBS eine entsprechende Untersuchung in Auftrag zu geben und den Bundesrat im ersten Quartal 2019 über die Erkenntnisse zu informieren.

Die Corporate Governance des Bundes (vgl. Kasten) wurde letztmals 2012 evaluiert. In ihrem damaligen Bericht kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats zum Schluss, dass sich das Steuerungsmodell des Bundes grundsätzlich bewährt hat.

Ziele des Bundesrates insgesamt erreicht

Mit Ausnahme des Bereichs PostAuto hat die Post in ihren anderen Bereichen im Geschäftsjahr 2017 die Ziele des Bundesrats erreicht. So hat sie die Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in guter Qualität und zu angemessenen Preisen erbracht. Die Gesamtzufriedenheit der Kunden bewegt sich auf dem Vorjahresniveau (83 von 100 möglichen Punkten). Die Marktanteile im Kerngeschäft (Briefe, Pakete, Zahlungsverkehr und Personenverkehr) blieben stabil. Bei den Briefen und Zeitungen waren die Mengen erneut rückläufig. Gleiches gilt für den Zahlungsverkehr am Schalter. Hingegen transportierte die Post aufgrund des nach wie vor wachsenden Online-Versandhandels mehr Pakete als in den Vorjahren.

Der Konzerngewinn 2017 ist mit 420 Mio. CHF um 138 Mio. CHF tiefer ausgefallen als 2016. Diese Abnahme ist auf die Mengenrückgänge und die tiefen Zinsen, welche sich insbesondere auf PostFinance auswirken, zurückzuführen. Beeinflusst wurde die Rechnung auch durch die Rückstellungen für die Rückvergütungen aufgrund der unrechtmässig bezogenen Subventionen bei PostAuto Schweiz AG. PostMail, PostLogistics, Swiss Post Solutions und PostFinance steigerten ihre Ergebnisse. Das Poststellennetz ist demgegenüber nach wie vor defizitär; mit dem Umbau des Netzes verringerte sich der Fehlbetrag um 34 Mio. CHF auf -159 Mio. CHF. Die Dividendenausschüttung an den Bund beträgt wie in den Vorjahren 200 Mio. CHF.

Die Post ist eine sozialverantwortliche Arbeitgeberin. Sie unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen und finanziellen Beiträgen an die familienexterne Kinderbetreuung. Ebenso wird Teilzeitarbeit gefördert. Aus- und Weiterbildungen werden finanziell und mit Arbeitszeiterleichterungen unterstützt. Die Mitarbeiterzufriedenheit bewegt sich seit Jahren auf einem hohen Wert. Bei den Kooperationen und Beteiligungen wuchs die Rentabilität der Auslandgesellschaften.

Den Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der Post im Geschäftsjahr 2017 hat der Bundesrat an die parlamentarischen Aufsichtskommissionen verabschiedet.

Vergütungen der obersten Leitungsorgane der Post im Geschäftsjahr 2019

Der Bundesrat beschloss zudem zuhanden der Generalversammlung der Post erstmals über die Anträge des Verwaltungsrates für die maximale Vergütung der obersten Leitungsorgane im Geschäftsjahr 2019. Er stimmte den beantragten maximalen Gesamtbeträgen für den Verwaltungsrat, das Verwaltungsratspräsidium und die Geschäftsleitung zu; diese maximalen Gesamtbeträge bewegen sich auf dem Vergütungsniveau des Jahres 2016. Der Bundesrat hält fest, dass bei den Kaderlöhnen bundesnaher Unternehmen eine grössere Zurückhaltung und Vorbildfunktion angezeigt ist. Er erwartet deshalb, wie bereits von den Verwaltungsräten von SBB und Skyguide, auch vom Verwaltungsrat der Post eine Senkung der maximalen Gesamtbeträge für die Vergütung der obersten Leitungsorgane für das Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus soll die von der Generalversammlung 2018 genehmigte Obergrenze für die Vergütung der Geschäftsleitung bereits im Geschäftsjahr 2019 nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Corporate Governance für die bundesnahen Unternehmen

Der Bund steuert die bundesnahen Unternehmen über die Wahl des Verwaltungsrates, die Festlegung der strategischen Ziele sowie die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung. Operative Fragen liegen in der Verantwortung des Unternehmens. Darauf nimmt der Bundesrat keinen Einfluss. Personelle und organisatorische Massnahmen liegen damit in der Zuständigkeit der Post (Verwaltungsrat / Konzernleitung).


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