Bund, Kantone und Post verständigen sich auf Rückerstattungen im «Fall PostAuto»

Bern, 21.09.2018 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) und die Post haben sich auf die Höhe und die Abwicklung der Rückerstattungen im «Fall PostAuto» verständigt. Die Post zahlt 188,1 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Neben den vom BAV im Revisionsbericht vom Februar 2018 festgestellten rechtswidrigen Umbuchungen im regionalen Personenverkehr im Zeitraum 2007 bis 2015 umfasst diese Summe auch nicht gerechtfertigte Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr, zu viel bezogene Abgeltungen in den Jahren 2016 bis 2018 sowie die gesetzlichen Zinszahlungen.

In seinem Revisionsbericht vom Februar 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG zwischen 2007 und 2015 im subventionierten regionalen Personenverkehr (RPV) Gewinne rechtswidrig in andere Geschäftsbereiche umgebucht hatte. Entsprechend bezog PostAuto von Bund und Kantonen zu hohe Abgeltungen. Aufgrund des Berichtes ergab sich für die untersuchte Periode im RPV ein Rückerstattungsbedarf von 78,3 Mio. Franken. Offen war zu diesem Zeitpunkt, ob und in welchem Umfang Kantone und Gemeinden zusätzlich im Auftrags- und Ortsverkehr von Umbuchungen betroffen waren.

Im März 2018 beschlossen das BAV und die KöV ein gemeinsames Vorgehen für den Rückerstattungsprozess. Die Aufarbeitung der Umbuchungen und die Herleitung der Rückerstattungsbeträge inkl. Zuteilung auf die einzelnen Besteller wurde von Ernst&Young erarbeitet und von PricewaterhouseCoopers überprüft. Eine Arbeitsgruppe von BAV und KöV verifizierte die Resultate. Im Verlauf der Aufarbeitung zeigte sich, dass die im Revisionsbericht des BAV vorgesehene Anrechnung von 13,7 Millionen Franken zu Gunsten der Post aufgrund einer Zuweisung in die Spezialreserve nicht zielführend ist (vgl. Faktenblatt). Zudem wurden bei der weiteren Aufarbeitung kleine Unschärfen bereinigt und eine Verrechnung mit negativen Umbuchungen vorgenommen. Insgesamt beträgt die Rückerstattung an Bund und Kantone für die RPV-Umbuchungen in der Periode 2007 bis 2015 90,5 Millionen Franken.

Dazu kommen für die gleiche Periode Umbuchungen im Auftrags- und Ortsverkehr. Hier waren neben dem Bund 13 Kantone sowie über 100 Gemeinden betroffen, welche direkt Verkehrsleistungen bei PostAuto bestellt hatten. Hier beläuft sich die Rückerstattung auf 16,6 Millionen.

In seinem Revisionsbericht stellte das BAV fest, dass das von PostAuto ab 2016 verwendete neue Rechnungsmodell ebenfalls zu hohe Abgeltungen zur Folge hatte. Für die Periode 2016 bis 2018 fallen Rückerstattungen im Umfang von 54,3 Mio. Franken an.

Das Subventionsgesetz (Artikel 30) hält fest, dass für zu viel bezogene Subventionen bei schuldhaftem Verhalten ein Zins von 5 Prozent anfällt. Diese Zinsen schlagen mit 26,8 Millionen Franken zu Buche.
 
Damit ergeben sich folgende Rückzahlungssummen:

 Regionaler Personenverkehr 2007-2015         90,5 Mio.
 Auftrags-/Ortsverkehr 2007-2015                  16,6 Mio.
 Alle Verkehrsarten 2016-2018                       54,3 Mio.
 Zinsen gemäss Subventionsgesetz                 26,8 Mio.
 Total                                                          188,1 Mio.

Zur Rückerstattung dieser Beträge haben das BAV, die KöV und PostAuto am 21. September 2018 eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Definitiv in Kraft tritt sie, wenn bis am 14. Dezember 2018 mindestens 18 Kantone und der Bund mit der Post eine individuelle Vereinbarung zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung unterzeichnen. Auf die 18 Kantone muss ein Rückerstattungsvolumen von mindestens 50 Millionen Franken entfallen.

Die Rückerstattungssumme geht je rund zur Hälfe an den Bund und die Kantone bzw. Gemeinden. Die Rückerstattung an die Gemeinden erfolgt via die Kantone.
 
Die Untersuchungen, welche die Post in Auftrag gab («Bericht Kellerhals Carrard»), zeigten, dass schon vor 2007 rechtswidrige Umbuchungen erfolgten. Diese sind inzwischen verjährt. Aufgrund der von der Post unterbreiteten Angaben ist davon auszugehen, dass Umbuchungen ab 2004 nachweisbar sind und sich bis 2006 auf insgesamt 17,2 Mio. Franken beliefen. Die Post hat sich entschieden, trotz Verjährung eine freiwillige Lösung zu suchen.


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