Die Kraftwerk Reckingen AG reicht Konzessionserneuerungsgesuch ein

Bern, 04.01.2019 - Am Montag, 7. Januar 2019, geht das Verfahren zur Konzessionserneuerung für das Kraftwerk Reckingen (RKR) in eine neue Phase: Die Bürger auf beiden Seiten des Rheins erhalten Gelegenheit, während einem Monat in die Gesuchsunterlagen Einsicht zu nehmen sowie gegebenenfalls Einsprache zu erheben. Hierzu werden die Gesuchsunterlagen in den Schweizer Gemeindeverwaltungen von Fisibach, Rietheim, Verwaltung2000 (Kaiserstuhl, Mellikon, Rekingen, Rümikon), Glattfelden und Weiach sowie auf der deutschen Seite in den Gemeinden Küssaberg und Hohentengen am Hochrhein öffentlich aufgelegt.

Ebenso besteht die Möglichkeit, am Sitz der kantonalen Verwaltung in Aarau und beim Bundesamt für Energie in Ittigen Akteneinsicht zu nehmen. Sämtliche Unterlagen können ab Beginn der öffentlichen Auflage auch auf der Internetseite des deutschen Regierungspräsidiums Freiburg (siehe Link) unter „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Die laufende Konzession des Kraftwerks Reckingen läuft fast 80 Jahre nach dessen Inbetriebnahme am 10. Oktober 2020 aus. Die Kraftwerk Reckingen AG beantragt die Einräumung des Rechts zum Weiterbetrieb des Kraftwerks über diesen Zeitraum hinaus für die Dauer von 60 Jahren. Wie alle Grenzkraftwerke am Hochrhein benötigt das Kraftwerk Reckingen sowohl eine Schweizer Konzession als auch eine deutsche wasserrechtliche Bewilligung. Voraussetzungen für die Erteilung einer neuen Konzession respektive einer neuen Bewilligung sind die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus dem schweizerischen und deutschen Recht durch den Gesuchsteller sowie die Herstellung des Einvernehmens beider Länder über den Bewilligungsinhalt.

Es sind umfangreiche Umweltmassnahmen zur Milderung der Umweltauswirkungen des Kraftwerkbetriebs notwendig. Geplant sind eine Fischaufstiegshilfe, Massnahmen zur Reaktivierung des Geschiebetriebs und 11 weitere Renaturierungsmassnahmen am deutschen und am Schweizer Ufer. Die wichtigste Massnahme auf der Schweizer Seite ist die Erweiterung der Auenrenaturierung „Chly Rhy“ in der Gemeinde Rietheim. Neben den ökologischen Zielsetzungen steht auch der Wert des Hochrheins als Erholungsgebiet für die Bevölkerung im Fokus. Einige der neu entstehenden Flachufer sollen für die Freizeitnutzung zugänglich gemacht werden.

Begleitet wurde die Planung durch die von den Behörden eingerichtete Ökologische Begleitkommission (ÖBK). In dieser sind neben der Kraftwerk Reckingen AG und den deutschen und Schweizer Bewilligungs- und Fachbehörden die betroffenen Gemeinden beider Seiten des Rheins sowie zahlreiche Umwelt- und Fischereiverbände vertreten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Energie: Bernhard Hohl, Fachspezialist Wasserkraft, +41 58 462 55 78, bernhard.hohl@bfe.admin.ch
Kanton Aargau: Simon Werne, Fachspezialist Wasserkraft, +41 62 835 34 45, simon.werne@ag.ch
Kanton Zürich: Christoph Noll, Leiter Gewässernutzung, +41 43 259 39 55, christoph.noll@bd.zh.ch



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