Bund schickt Verordnungen zur Organisation der Bahninfrastruktur und den Passagierrechten in die Vernehmlassung

Bern, 02.07.2019 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat heute die Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen eröffnet, die der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Eisenbahnsystem dienen. Im Rahmen dieses Pakets werden auch die neuen Passagierrechte im öffentlichen Verkehr (öV) konkretisiert: Die Passagiere sollen bei grossen Verspätungen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Entschädigung erhalten.

Das Parlament verabschiedete am 28. September 2018 das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Nun folgen die Vorschläge für die ergänzenden Verordnungsanpassungen. Diese betreffen nebst der Organisation der Bahninfrastruktur die neuen Passagierrechte im öffentlichen Verkehr: In Anlehnung an die Vorschriften in der EU sollen die Passagiere bei grossen Verspätungen einen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Entschädigungen erhalten (vgl. Faktenblatt).

Die OBI-Vorlage bezweckt weiter, mehr Transparenz im schweizerischen Eisenbahnsystem zu schaffen, beim Zugang der Bahnunternehmen auf Netze anderer Bahnen eine Diskriminierung zu vermeiden und die Effizienz zu erhöhen. Dazu soll die Trassenvergabestelle in eine unabhängige Anstalt des Bundes überführt und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Zudem werden die Mitwirkungsrechte der Bahnunternehmen geregelt, die sie bei der Erarbeitung der Fahrpläne und für die Investitionen auf dem Schienennetz haben, und die Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr wird gestärkt (neu RailCom). Die bis am 24. Oktober 2019 in die Vernehmlassung geschickten Verordnungen enthalten verschiedene Detailregelungen dazu. Die neuen Bestimmungen sollen voraussichtlich per Mitte 2020 in Kraft gesetzt werden.


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