Coronavirus: Bundesrat prüft Überbrückungsfinanzierung für Luftfahrtindustrie

Bern, 08.04.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. April 2020 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, um die von der Corona-Pandemie stark betroffene Luftfahrtindustrie der Schweiz vorübergehend mit Liquidität zu unterstützen. Im Vordergrund stehen Garantien des Bundes für Fluggesellschaften. Die Garantien werden an strenge Bedingungen geknüpft und sollen nur vergeben werden, wenn die Unternehmen ihren Liquiditätsbedarf nicht anderweitig decken können.

Wie andere Branchen auch ist die Luftfahrtindustrie stark von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind um mehr als 95 Prozent zurückgegangen. Mehreren Akteuren der Schweizer Luftfahrt drohen deshalb Liquiditätsengpässe. Bei der Luftfahrtindustrie handelt es sich um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur: Eine länger andauernde Unterbrechung der internationalen Anbindung der Schweiz wäre mit substantiellen volkswirtschaftlichen Einbussen verbunden. Mehr als ein Drittel aller Exporte verlassen die Schweiz per Luftfracht und rund ein Sechstel aller Importe erreichen die Schweiz per Flugzeug. Die durch den privaten Flugverkehr direkt und indirekt ausgelöste Wertschöpfung beläuft sich jährlich auf rund 30 Milliarden Franken und betrifft ca. 190'000 Arbeitsplätze*.

An seiner Sitzung vom 8. April 2020 hat sich der Bundesrat deshalb bereiterklärt, in Abstimmung mit den Kantonen Massnahmen zu prüfen, damit die internationale Anbindung der Schweiz im Luftfahrtbereich durch die Corona-Pandemie nicht gefährdet wird. Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist eine angemessene Lastenverteilung: Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Luftfahrtgesellschaften und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen.

Voraussetzungen für Bundeshilfen

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen hat der Bundesrat das EFD zusammen mit dem UVEK und dem WBF beauftragt, Massnahmen zur Sicherstellung der Liquidität der für die internationale Luftverkehrsanbindung volkswirtschaftlich relevanten Fluggesellschaften vorzuschlagen.

Im Vordergrund stehen dabei Garantien des Bundes. Diese sollen an strenge Voraussetzungen geknüpft werden, um die Risiken für den Bund zu minimieren. Dazu gehört etwa der Nachweis, dass sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Zukünftig erwirtschaftete Mittel sind zudem prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen zu verwenden (keine Dividenden oder konzerninterne Rückführungen oder Transfers bis zur vollständigen Tilgung der garantierten Darlehen). Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass dem Bund für das von ihm getragene Risiko marktkonforme Zinsen oder anderweitige Vergütungen zustehen sollen. Vom Bund garantierte Mittel müssten ausserdem in einem angemessenen Verhältnis zum Engagement der Muttergesellschaften stehen und ausschliesslich zur Sicherstellung der schweizerischen Infrastrukturen verwendet werden (keine Abflüsse an die Muttergesellschaften ins Ausland). Schliesslich werden Zusicherungen zur langfristigen Beibehaltung der internationalen Luftanbindung der Schweiz erwartet.

Weiter hat der Bundesrat die erwähnten Departemente beauftragt, ihm Massnahmen und allenfalls notwendige Gesetzesanpassungen vorzuschlagen, um einen unterbruchsfreien und geordneten Betrieb der Landesflughäfen sicherzustellen.

Die beauftragten Departemente erarbeiten bis Ende April einen entsprechenden Vorschlag zuhanden des Bundesrats.

* Dieser Satz wurde am 9.4.2020 angepasst. Zuvor lautete er: «Gemessen an Vollzeitstellen beschäftigt die Luftfahrtbranche mehr als 190'000 Mitarbeitende in der Schweiz.»


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