COVID-19: Optimierungen im Warenverkehr an der Grenze

Bern, 29.04.2020 - Mit den Lockerungsmassnahmen, die der Bundesrat am 16. April beschlossen hat, geht die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) von einer spürbaren Zunahme des Warenverkehrs aus. Im Dialog mit der Wirtschaft wurden bestehende Massnahmen optimiert und ausgebaut sowie die nächsten Schritte skizziert, um eine rasche Abwicklung des Handelswarenverkehrs an der Grenze sicher zu stellen. Anlässlich seiner Sitzung vom 29. April 2020 wurde der Bundesrat darüber informiert.

Die in der Schweiz und weltweit beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wirken sich erheblich auf die Wirtschaft und den Warenverkehr aus. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Warenverkehr in der Schweiz im Zeitraum vom 1. März bis und mit 23. April in der Ausfuhr (ca. - 21 %), in der Einfuhr (ca. - 4 %) und beim Transit (ca. - 24 %) zurückgegangen. Mit der schrittweisen Lockerung der Schutzmassnahmen wird der grenzüberschreitende Warenhandel nun wieder zunehmen. Ebenso ist mit einer Zunahme von Schmuggelaktivitäten zu rechnen, weshalb die EZV weiterhin gezielt risikobasiert kontrolliert.

Bewährte Massnahmen weitergeführt und ausgebaut

Um das steigende Verkehrsvolumen zu begleiten, hat die EZV die bereits getroffenen Massnahmen optimiert und weitere Verbesserungsmassnahmen besprochen, dies unter Einbezug der Wirtschaftsverbände und basierend auf den Empfehlungen der Weltzollorganisation und der Europäischen Union.

Beschleunigungen beim Grenzübertritt von Waren

Die vorrangigen Fahrspuren (so genannte Green Lanes) für bestimmte Güter, die der Landesversorgung dienen (wie zum Beispiel Lebensmittel oder medizinische Güter), werden beibehalten.

Vereinfachungen von Verfahren

Die EZV erinnert daran, dass Zollanmeldende die Möglichkeit haben, die schweizerischen Zollformalitäten bereits vor Ankunft des Lastwagens zu erledigen, damit Warentransporte nur in gewissen notwendigen Fällen an der Grenze anhalten müssen. Das Verfahren «Libero Export» ermöglicht einen vollständig elektronischen Ausfuhrprozess, so dass über 95 % der Sendungen ohne zusätzliche Schweizer Zollformalitäten durch den Transporteur abgewickelt werden können.

Digitalisierung

Mit ihrem Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT will die EZV die Abwicklung der Zollformalitäten von der Grenze ins Internet verlagern. Voraussichtlich ab Juli 2020 sollen Zollanmeldende sämtliche Unterlagen zur Zollanmeldung (Begleitdokumente) und Anträge online einreichen können. Die Kommunikation mit der EZV erfolgt ebenfalls digital; Schaltergänge, Kurierfahrten und Papierformulare fallen damit weg. Die App «Activ», aktuell im Piloteinsatz, soll bis Ende 2020 an allen Schweizer Grenzzollstellen einsetzbar sein und Transitfahrten durch die Schweiz beschleunigen. Die Entrichtung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) an der Grenze wird ab Anfang 2021 durch das europäische Erhebungssystem EETS schrittweise abgelöst. Das Programm DaziT wird, aufbauend auf diesen ersten Zwischenergebnissen, die Prozesse der EZV vollständig digitalisieren.


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