UVEK passt Vorschriften zur Rechnungsprüfung der öV-Unternehmen an

Bern, 01.05.2020 - Wie im Nachgang zum «Fall Postauto» beschlossen, passt das Bundesamt für Verkehr (BAV) sein Aufsichtskonzept an. Dazu gehören in einem ersten Schritt die Abschaffung der formellen Rechnungsgenehmigung sowie neue Vorschriften zur Revisionstätigkeit bei den öV-Unternehmen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 1.5.2020 die dafür notwendige Verordnungsanpassung beschlossen.

Bis anhin führte das BAV bei den abgegoltenen öV-Unternehmen ergänzend zu den Prüfungen, welche die Revisionsstellen der Unternehmen vornehmen müssen, eine formelle Rechnungsgenehmigung durch. Diese betraf eine Teilrechnung des Jahresabschlusses der öV-Unternehmen und erlaubte nur einen beschränkten Einblick in die Zahlen. Darauf wird in Zukunft verzichtet. Damit werden die Verantwortlichkeiten zwischen dem BAV und den öV-Unternehmen besser und klarer geregelt: Die öV-Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass die Jahresabschlüsse korrekt sind und dass die gesetzlichen Vorgaben zur Subventionsverwendung eingehalten werden. Die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) wird entsprechend geändert.

öV-Unternehmen mit mehr als zehn Millionen Franken Abgeltung pro Jahr müssen sich neu zwingend einer ordentlichen Revision unterziehen. Unternehmen, welche jährlich gesamthaft mehr als eine Million Subventionen erhalten, unterliegen einer jährlichen Spezialprüfung zu den Subventionen. Sie müssen diese bei einer zugelassenen Prüfgesellschaft in Auftrag geben. Die Prüfgesellschaften beurteilen zuhanden der öV-Unternehmen spezifische, vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes. Alle Unternehmen müssen zudem jährlich explizit bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten.     

Im Rahmen eines erweiterten Controllings führt das BAV künftig ausserdem risikoorientiert Prüfungen bei den Rechnungen der Unternehmen durch. Die entsprechenden Prozesse werden derzeit erarbeitet.

Diese Anpassungen hat das BAV im Mai 2019 im Nachgang zum «Fall Postauto» beschlossen, im Rahmen der neuen Ausrichtung seines Aufsichtskonzepts. Die Vorsteherin UVEK hat nun die angepasste Verordnung rückwirkend auf Anfang 2020 in Kraft gesetzt. Damit wird das BAV bereits für die Rechnungen zum Geschäftsjahr 2019 keine formellen Genehmigungen mehr durchführen. Die anderen Vorschriften treten ab Anfang 2021 in Kraft. Weitere Anpassungen des Aufsichts- und Controllingsystems zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr befinden sich in Arbeit. Dafür sind voraussichtlich Gesetzesänderungen nötig.


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