Publikationshinweis: COVID-19, Massnahmen im Strassenverkehr

Bern, 01.05.2020 - Am 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass Ausbildungen, Weiterbildungen und Prüfungen im Strassenverkehr ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt sind, sofern der Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet hat und umsetzt sowie dafür sorgt, dass die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden.

An den Ausbildungen und Weiterbildungen dürfen zudem nicht mehr als fünf Personen teilnehmen (inkl. Lehrperson), an Prüfungen (z.B. Theorie) ist die Anzahl Teilnehmenden nicht beschränkt.

Das ASTRA hat die Übersicht zu den Tätigkeiten im Strassenverkehr entsprechend angepasst.


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