Coronavirus: Angepasste Durchführung der zentralen schweizerischen Maturitätsprüfung

Bern, 13.05.2020 - Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 beschlossen, dass die zentrale schweizerische Maturitätsprüfung im Sommer 2020 in angepasster Form durchgeführt wird. Die Möglichkeit, im Herbst 2020 an einer Hochschule ein Studium zu beginnen, bleibt damit gewährleistet. Die entsprechende Verordnung tritt sofort in Kraft und gilt bis am 13. September 2020.

Im Sommer 2020 sind in den drei Sprachregionen über 1000 Kandidatinnen und Kandidaten zur zentralen schweizerischen Maturitätsprüfung angemeldet. Anders als Maturandinnen und Maturanden an kantonalen Gymnasien verfügen die freien Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten über keine validierten Erfahrungsnoten. Ein Zeugnis kann nur aufgrund von Prüfungsnoten ausgestellt werden. Die Durchführung der zentralen Prüfungen ist daher im Hinblick auf die Chancengerechtigkeit zentral.

Die heute vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über die Durchführung der zentralen schweizerischen Maturitätsprüfung 2020 ermöglicht dank organisatorischen Anpassungen, die Maturitätsprüfung in allen 12 Prüfungsfächern plus Maturaarbeit abzulegen. In Fächern, in denen bereits eine schriftliche Prüfung stattfindet, wird zum Schutz der Betroffenen auf die Durchführung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung verzichtet. Dadurch können die vom Bundesamt für Gesundheit BAG vorgegebenen Covid-19-Schutzmassenahmen eingehalten werden. Gleichzeitig stellt das gewählte Vorgehen sicher, dass die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten rechtzeitig anerkannte Maturitätszeugnisse erhalten, um im Herbst 2020 ein Studium auf Tertiärstufe zu beginnen.

Die zentrale schweizerische Maturitätsprüfung wird im Auftrag von Bund und Kantonen durch die Schweizerische Maturitätskommission SMK verantwortet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zentral pro Sprachregion organisiert und zweimal jährlich durchgeführt.


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