Bundesrat schickt Aufhebung des Hypothekar- und Kreditverbots von PostFinance in die Vernehmlassung

Bern, 05.06.2020 - An seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes eröffnet. PostFinance soll erlaubt werden, Hypotheken und Kredite anzubieten. Gleichzeitig stellt der Bundesrat im Rahmen der Weiterentwicklung der PostFinance ergänzende Massnahmen zur Diskussion: Er schlägt die Teilprivatisierung von PostFinance vor und zeigt die Option einer zeitlich begrenzten Kapitalisierungszusicherung des Bundes auf. Mit dieser befristeten Zusicherung kann PostFinance die regulatorischen Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken erfüllen.

Die PostFinance AG ist mit knapp 3 Millionen Kundinnen und Kunden und einem Kundenvermögen von rund 120 Milliarden Franken eines der grössten Finanzinstitute der Schweiz. Aufgrund ihrer starken Stellung im inländischen Einlagegeschäft und im Zahlungsverkehr gehört sie zu den systemrelevanten Banken. Ausserdem nimmt sie den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im Bereich des Zahlungsverkehrs wahr. PostFinance ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG, welche ihrerseits zu 100% im Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist.

Gemäss Postorganisationsgesetz darf PostFinance keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Daher hält PostFinance einen hohen Anteil ihres Vermögens in festverzinslichen Wertpapieren (Obligationen) und liquiden Mitteln. Im Zuge der seit 2008 anhaltenden Tiefzinsphase ist die Ertragskraft von PostFinance stark zurückgegangen und wird ohne Gegenmassnahmen weiter schrumpfen. Der Unternehmenswert ist gesunken und die Fähigkeit von PostFinance, Eigenkapital aufzubauen oder Dividenden auszuschütten hat sich vermindert. Die Finanzierung der Grundversorgung wird erschwert. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Erwartungen des Bundesrats in den strategischen Zielen für die Post.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 5. September 2018 das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Postorganisationsgesetzes auszuarbeiten. Gemäss dieser Vorlage soll PostFinance der Zugang zum Kredit- und Hypothekarmarkt gewährt werden, umfangmässig beschränkt auf diejenigen Kundeneinlagen, welche PostFinance aufgrund des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr zufliessen. Durch die Möglichkeit der Kredit- und Hypothekenvergabe verbessert sich die Ertragskraft von PostFinance und das Anlagerisiko für die Kundengelder wird verringert. Der Wettbewerb auf dem Kredit- und Hypothekarmarkt wird belebt, was zu besseren Konditionen für die Kundinnen und Kunden führt. Da der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt schrittweise über mehrere Jahre hinweg erfolgt, sind keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität zu befürchten. Der Bundesrat kann über die strategische Steuerung der Post Vorgaben bezüglich einer klimafreundlichen Kreditvergabepolitik von PostFinance machen.

Der Bundesrat befürwortet eine Öffnung des Aktionariats von PostFinance. Mit einer Öffnung kann PostFinance die regulatorisch notwendigen Eigenmittel auf nachhaltige Weise bereitstellen und der Bund kann seine Beteiligungsrisiken reduzieren. Wie im Postorganisationsgesetz vorgesehen, soll die Schweizerische Post AG – und damit indirekt der Bund – Mehrheitsaktionärin von PostFinance bleiben. Über den Zeitpunkt der Teilprivatisierung entscheidet der Verwaltungsrat der Post in enger Abstimmung mit dem Bundesrat als Eigner.

Bis zur Teilprivatisierung von PostFinance ist die Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen insbesondere für den Notfallplan (gone concern-Kapital) eine grosse finanzielle Herausforderung für die Post. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die regulatorischen Eigenmittel primär durch PostFinance und Post aus eigener Kraft zu gewährleisten sind (Einbehalt von Gewinnen, Bilanzkürzung von PostFinance, Beitrag des Konzerns, Erlöse aus der Teilprivatisierung). Falls dies nicht aus eigener Kraft zeitgerecht vollständig möglich oder sinnvoll ist, stellt der Bundesrat – alternativ zur Aufnahme von verlustabsorbierendem Fremdkapital – als ergänzende, bis zur Teilprivatisierung befristete und an strenge Kriterien geknüpfte Übergangslösung die Gewährung einer Kapitalisierungszusicherung des Eigentümers Bund an die Post zur Diskussion. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. September 2020.


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