Postalische Versorgung weiterhin gut - Markt soll sich nachhaltig entwickeln können
Bern, 15.06.2020 - Der Wandel der Postbranche schreitet infolge der Digitalisierung und den damit einhergehenden neuen Konsum- und Kommunikationsgewohnheiten weiterhin rasant voran. In diesem herausfordernden Marktumfeld hat die Schweizerische Post im Berichtsjahr 2019 die Dienstleistungen der Grundversorgung in hoher Qualität erbracht. Auch die privaten Anbieterinnen tragen substanziell dazu bei, dass der Postmarkt in der Schweiz gut funktioniert. In der neuen Legislaturperiode wird die PostCom ihr Augenmerk darauf richten, dass sich der Postmarkt nachhaltig und für alle Beteiligten fair entwickelt. Wesentlich wird dabei sein, dass die Anbieterinnen ihre Dienstleistungen umweltschonend und in sozial verantwortungsvoller Weise erbringen. Die Corona-Pandemie hat auch den Postsektor stark beeinträchtigt und könnte mittel- bis langfristig den erwähnten Wandel weiter verstärken. Die PostCom nimmt diese zusätzliche Dimension in ihre Analyse auf und wird gegebenenfalls notwendige Massnahmen vorschlagen.
Der Postmarkt in der Schweiz verzeichnete 2019 dank dem Paketboom insgesamt stabile Umsätze. Über die letzten fünf Jahre hinweg ist jedoch sowohl beim Gesamtumsatz als auch bei den Sendungsmengen ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Auf dem gesamten Postmarkt wurden im Berichtsjahr 4,1 Milliarden Franken umgesetzt und 3,2 Milliarden Sendungen befördert. Die Sendungsmenge fiel mit einem Rückgang von -4,2 % deutlich tiefer aus. Diese negative Entwicklung ist auf die bedeutend geringeren Volumina bei den Briefen, Zeitungen und Zeitschriften zurückzuführen.
Diese Entwicklungen zeigten sich ebenfalls in der Grundversorgung, wo sowohl der Umsatz als auch die Sendungsmengen bei den Briefen, Zeitungen und Zeitschriften zurückgingen. Das Wachstum bei den Paketen bis 20 kg konnte diesen Rückgang nicht im gleichen Ausmass kompensieren.
Post erfüllt Vorgaben für die Grundversorgung
Bezüglich Laufzeiten erreichte die Post bei den Briefen eine höhere Pünktlichkeit. 98 % der A-Post-Briefe trafen bei ihren Empfängern am Folgetag ein. Bei den B-Post-Briefen betrug die Pünktlichkeit 99,3 %. Diese Resultate liegen im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % (A-Post) und 0,4 % (B-Post) höher.
Die Werte bei den Paketen fielen hingegen markant tiefer, aber immer noch genügend aus. 95,3 % der Priority-Pakete (PostPac Priority) wurden ihren Empfängern pünktlich zugestellt. Dies ist gegenüber dem für 2018 verzeichneten Wert von 97,2 % eine deutliche Reduktion. Auch die für Economy-Pakete (PostPac Economy) gemessene Pünktlichkeit sank und beträgt 95,9 % (2018: 97,7 %).
Weiter erfüllte die Post die Vorgaben bezüglich Erreichbarkeit. Seit dem 1. Januar 2019 müssen 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Bietet die Post einen Hausservice an, so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten (Artikel 33 Absatz 4 VPG).
Poststellen: weniger einvernehmliche Lösungen
Im Berichtsjahr gab die PostCom 17 Empfehlungen zur Schliessung oder Umwandlung von Poststellen ab. Der Anteil einvernehmlicher Lösungen ging gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Die Anzahl Entscheideröffnungen durch die Post und damit auch die Eingaben an die PostCom nahmen dagegen im Laufe des Jahres stetig zu. Die Post eröffnete 43 Standortgemeinden und 14 mitbetroffenen Gemeinden einen Entscheid über die Postversorgung. 34 Standortgemeinden und zwei mitbetroffene Gemeinden machten eine Eingabe an die PostCom.
Aufsichtsrechtliche Anzeigen und Verfahren
2019 erhielt das Fachsekretariat der PostCom insgesamt 27 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern (sogenannte «Bürgerbriefe»), die Reklamationen gegenüber der Post vorbrachten (2018: 41). In Bezug auf die übrigen Anbieterinnen ging ein solches Schreiben ein.
Im Zusammenhang mit Hausbriefkästen schloss die PostCom 14 Verfahren mit einem materiellen Entscheid ab (2018: 17). Sie wies zwölf Gesuche ab und hiess zwei gut (2018: 15 Abweisungen, zwei Gutheissungen). Vier Verfahren wurden zufolge Vergleichs oder Rückzugs abgeschrieben (2018: 19). Bei Streitigkeiten über die Hauszustellung zwischen der Post und Empfängerinnen und Empfängern von Postsendungen leitete die PostCom 2019 kein neues Verfahren ein. (2018: 2). Im Berichtsjahr fällte sie zwei Entscheide betreffend die Hauszustellung.
Die unabhängige Schlichtungsstelle bearbeitete 1557 Kontakte (Anfragen, Anliegen, Gesuche). Die Mehrzahl der Geschäftsbehandlungen bestand in Informationen an die Kunden und deren Beratung. Die Anzahl Fälle nahm im Vergleich zum Vorjahr ab.
Einhaltung der Arbeitsbedingungen vertieft kontrolliert
Die PostCom hat in ihrer Verordnung über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP, SR 783.016.2) vom 30. August 2018 die Minimalanforderungen für die Postbranche festgelegt. Diese gelten seit dem 1. Januar 2019 und schreiben einen Mindestlohn von brutto Fr. 18.27 pro Stunde sowie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 44 Stunden vor.
Auf der Grundlage dieser Verordnung führte die PostCom vertiefte Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch. Eine erste Auswertung ergab, dass einige Firmen die Mindestvorgaben, beispielsweise bezüglich Lohn oder wöchentliche Höchstarbeitszeiten, nicht einhalten. In solchen Fällen eröffnet die PostCom ein Aufsichtsverfahren. Dabei kann sie gestützt auf die Artikel 24 und 25 des Postgesetzes PG Massnahmen und Sanktionen verfügen. Am 30. Januar 2020 erliess die PostCom eine erste Sanktionsverfügung wegen einer solchen Verletzung der Mindeststandards. Sie büsste die in der Frühzustellung tätige Firma Epsilon SA gestützt auf Art. 25 PG mit einem Betrag von Fr. 180‘000.- und verpflichtete sie, die Lohndifferenzen rückwirkend für das gesamte Jahr 2019 nachzuzahlen.
Umweltfragen nehmen an Bedeutung zu
Die Postbranche muss Umweltbedenken vermehrt Aufmerksamkeit schenken, zumal sie sich bei ihrer Tätigkeit auf einen sehr grossen Fuhrpark stützt und zahlreiche Zustellfahrten in städtischen Umgebungen erfolgen. Die PostCom überprüfte auf der Grundlage von Art. 9 PG, der die Informationspflicht regelt, im Rahmen des Reportings 2019 daher auch, in welchem Masse die Postdiensteanbieterinnen Informationen über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt geben. Die grössten, vor allem international aktiven Unternehmen verfügen teilweise über sehr ausgefeilte Evaluationsinstrumente, mit deren Hilfe die Kundinnen und Kunden die Umweltbelastung der von ihnen beanspruchten Dienstleistung messen und sogar kompensieren können. Umgekehrt kommunizieren kleinere Marktteilnehmer, die vornehmlich für Geschäftskunden tätig sind, generell nur wenige umweltbezogene Informationen.
PostCom überarbeitet strategische Ziele
Zu Beginn der Legislaturperiode 2020-2023 hat die PostCom mit ihren neuen Präsidentin Géraldine Savary ihre strategischen Ziele überarbeitet. In die Überlegungen sind bereits auch erste Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Postmarkt eingeflossen.
Die PostCom konstatiert, dass die Grenzen zwischen den Leistungen in der Grundversorgung und den öffentlichen oder privaten Leistungsangeboten innerhalb des Postnetzes sich allmählich verwischen. Die möglichen Entwicklungen bei der Post selbst, sowohl bezüglich ihrer Organisation als auch ihres Zustellnetzes (Poststellen, Postagenturen, Hausservice, Zustellung usw.) und der Wandel des Postmarkts werden sich auf die Qualität der Grundversorgung auswirken. Dementsprechend werden die Aufsichtsaufgaben immer komplexer. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, müssen das Aufsichtsmandat, das der Gesetzgeber der PostCom übertragen hat, sowie die Aufsichtsinstrumente gegebenenfalls angepasst werden.
Die Schweiz muss sich auf dauerhafte und tragfähige Netze verlassen können. Die Grundversorgung und die Zuverlässigkeit der Leistungen des Postmarkts spielen dabei eine entscheidende Rolle. Um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, sind die Aktivitäten neu am Markt auftretender Akteure zu überwachen, insbesondere wenn es darum geht, Lohndumping zu bekämpfen. Gleichzeitig soll der Wettbewerb Innovationen sowie neue Leistungen hervorbringen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft entsprechen. Weiter werden wie erwähnt Umweltfragen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in sozial verantwortungsvoller Weise bei der Entwicklung des Postmarkts eine immer wichtigere Rolle spielen.
Corona-Pandemie: erste Erkenntnisse für das Postwesen
Die durch den Coronavirus ausgelöste Gesundheitskrise hat aufgezeigt, dass das durch die Post und die privaten Anbieterinnen betriebene Postnetz in seiner Gesamtheit zu den wesentlichen Infrastrukturen des Landes gehört. Alle Akteure wurden von der Wucht und den Auswirkungen der Pandemie gleichermassen überrascht. Im Hinblick auf zukünftige ausserordentliche Situationen ist eine ganzheitliche Sicht des Postmarkts und all seiner Player unerlässlich. Ebenso wichtig ist, dass die verschiedenen beteiligten Behörden, Instanzen und Unternehmen ihre jeweiligen Massnahmen aufeinander abstimmen. Wesentlich wird sein, dass die PostCom als Regulatorin mit den geeigneten Befugnissen ausgestattet wird, um im Bedarfsfall rasch Stellung nehmen oder handeln zu können.
In der ausserordentlichen Lage wurden Vorgaben zur Qualität der Grundversorgung, so die Laufzeiten für Briefe und Pakete, temporär ausser Kraft gesetzt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Rückkehr zur Normalität – und damit unter anderem die Einhaltung der Qualitätsvorgaben – ebenso zielgerichtet an die Hand zu nehmen ist.
Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)
Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt.
Adresse für Rückfragen
Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
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Tel.: +41 58 462 50 94
Herausgeber
Eidgenössische Postkommission PostCom
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