Bundesrat unterstützt SBB bei der Überbrückung von Liquiditätsengpass

Bern, 01.07.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 entschieden, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bei der Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses zu unterstützen. Aufgrund der Coronapandemie ist das Unternehmen temporär auf zusätzliche Mittel angewiesen. Dafür kann es beim Bund zusätzlich 550 Millionen Franken in Form von marktüblich verzinsten Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr aufnehmen. Bislang betrug diese Limite 200 Millionen Franken.

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie haben zu einem drastischen Einbruch der Nachfrage im öffentlichen Verkehr geführt. Wie andere Unternehmen der Branche haben auch die SBB ihr Angebot im Personenverkehr während des Lockdowns um rund 25 Prozent zurückgefahren. Die hohen Ertragsausfälle insbesondere im Personenverkehr haben dazu geführt, dass die Liquidität der SBB rasch abgenommen hat. Das Unternehmen ist deshalb dringend auf zusätzliche Mittel angewiesen.

Der Bundesrat steht als Eigner der SBB in der Verantwortung, die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zu vermeiden. Er hat deshalb entschieden, die bestehende Vereinbarung über die Darlehensgewährung im Tresoreriebereich zwischen der Eigenossenschaft (vertreten durch die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV) und der SBB anzupassen. Dies stellt eine rasch umsetzbare Lösung dar.

Der Bundesrat hat die EFV an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beauftragt, die in dieser Vereinbarung festgelegte Obergrenze von 200 Millionen für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr auf 750 Millionen Franken zu erhöhen. Die effektiv bei der Bundestresorerie abgerufenen kurzfristigen Darlehen werden marktüblich verzinst. Damit kann die Zahlungsfähigkeit der SBB bis Ende 2020 gewährleistet werden.

Die SBB wird im Herbst 2020 eine neue mittelfristige Unternehmensplanung für die Jahre 2021-2026 vorlegen. Darin werden auch die Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der Nachfrage im Personenverkehr berücksichtigt. Auf dieser Basis werden Entscheide über weitere Massnahmen zur mittelfristigen Finanzierung der SBB gefällt werden.


Adresse für Rückfragen

Philipp Rohr, Kommunikation,
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06
kommunikation@efv.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidg. Finanzverwaltung
http://www.efv.admin.ch

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/medien/medienmitteilungen.msg-id-79696.html